Shared Labs bis Schutzstufe 2: Wer trägt welche Pflichten nach ArbSchG und BioStoffV? – Teil 2: Begriff des Beschäftigten –
Steffen Ibrom
Shared Labs ermöglichen Ressourcenteilung und einen günstigen Weg für Start-ups ins Labor. Doch wer organisiert den Arbeitsschutz für Tätigkeiten mit Biostoffen?
Wer ist überhaupt „Beschäftigter“ im Sinne der BioStoffV? Die Biostoffverordnung (BioStoffV) verweist in § 2 Abs. 9 BioStoffV für den Begriff der Beschäftigten auf § 2 Abs. 2 ArbSchG. Maßgeblich ist damit zunächst, wer im Rechtssinn
Beschäftigter eines/einer jeweiligen Arbeitgeber*in ist. Beschäftigte anderer Unternehmen, die im Shared Lab tätig werden, sind daher nicht Beschäftigte des Shared Labs im Sinne der BioStoffV.
Sie sind Beschäftigten des Shared Labs auch nicht allein deshalb gleichgestellt, weil sie sich am selben Arbeitsplatz aufhalten.
Die Gleichstellungsregel des § 2 Abs. 9 BioStoffV erfasst vielmehr bestimmte Personen ohne klassisches Beschäftigtenverhältnis, etwa Schülerinnen und Schüler, Studierende oder sonstige Personen, sofern sie Tätigkeiten mit Biostoffen durchführen.
Für Shared Labs bedeutet das: Die Arbeitgeberpflichten nach BioStoffV, etwa zur Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung oder arbeitsmedizinischen Vorsorge, verbleiben grundsätzlich bei dem/der jeweiligen Arbeitgeber*in der eigenen Beschäftigten. Soweit allerdings durch Tätigkeiten eines Unternehmens am gemeinsamen Arbeitsplatz Gefährdungen für Beschäftigte anderer Arbeitgeber*innen entstehen können, bestehen Koordinations-, Informations- und Abstimmungspflichten, insbesondere nach § 8 ArbSchG. Die BioStoffV erfasst insoweit auch den Schutz von Beschäftigten in Arbeitsbereichen, die selbst die Biostofftätigkeit nicht ausüben, sowie den Schutz anderer Personen, die durch die Verwendung von Biostoffen gefährdet werden können (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BioStoffV). Daraus folgt jedoch keine Umwandlung fremder Beschäftigter in „eigene“ Beschäftigte, sondern eine Pflicht zur Zusammenarbeit und zur Bereitstellung der für den/die jeweils anderen Arbeitgeber*innen erforderlichen Informationen.