STOP! Ein aktueller Blick auf die persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Dr. Tino Köster
Hilfreiche Informationen zur Eignung persönlicher Schutzausrüstung liefert das umfangreich überarbeitete Merkblatt A 008 Persönliche Schutzausrüstung.
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Das STOP-Prinzip (auch STOP-Hierarchie, -Reihenfolge oder -Rangfolge) beschreibt die Hierarchie, in der Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrstoffen und Biostoffen minimiert oder eliminiert werden. Das Akronym STOP steht für Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen sowie Persönliche Schutzmaßnahmen. Demnach ist die persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie z.B. das Tragen von Handschuhen oder eines Atemschutzes immer dann einzusetzen, wenn Gefährdungen nicht durch in der Rangfolge höherstehende Schutzmaßnahmen ausreichend reduziert werden können. Die Bereitstellung geeigneter PSA gehört gemäß Anlage 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) ab Sicherheitsstufe 1 zu den Sicherheitsmaßnahmen gentechnischer Labore, Produktionsbereiche und Gewächshäuser. Spezifische Anforderungen an die PSA werden auch in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 100) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 500) konkretisiert. Aber was ist „geeignete“ PSA und wo finde ich hilfreiche Informationen? Unterstützung bei der Auswahl und Benutzung geeigneter PSA sowie der Unterweisung bietet das im Oktober 2023 umfangreich überarbeitete Merkblatt A 008 Persönliche Schutzausrüstungen der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Das Merkblatt behandelt u.a. Schutzkleidung, Atemschutz, Fußschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Kopfschutz, Gehörschutz sowie Hand- und Hautschutz und informiert über Ausführung, Schutzwirkung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen. Trotz umfangreicher Informationen und Bebilderung auf nahezu 200 Seiten konzentriert sich das Merkblatt auf wesentliche Punkte einzelner Vorschriften und Regeln und kann nicht alle im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen abdecken. Allerdings bietet das umfassende Literaturverzeichnis am Ende des Merkblatts einen wertvollen Ausgangspunkt für tiefergehende Recherchen im Einzelfall. Hier finden sich eine Vielzahl von Verweisen auf Gesetze einschließlich relevanter Verordnungen und der Technischen Regeln, Unfallverhütungsvorschriften und weiterer Schriften der Unfallversicherungsträger sowie diverser Normen.