Tätigkeiten mit Biostoffen in der Land- und Forstwirtschaft - Exkurs
Dr. Alexander Heinick
Biostoffe kommen auch in der Land- und Forstwirtschaft vor. Worauf muss geachtet werden?
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In der TRBA 230 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten“ sind die Anforderungen der BioStoffV konkretisiert. Welche Biostoffe und welche Gefährdungen können in diesen Bereichen auftreten?
Bei Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft sowie vergleichbaren Tätigkeiten gehen Beschäftigte mit Tieren und Pflanzen um. Eine Quelle für Biostoffe können z.B. Einstreu, gelagerte Pflanzenteile, die Tiere selbst, aber auch an Fahrzeugen, Maschinen und Arbeitsgeräten sowie verunreinigter Kleidung anhaftende Biostoffe sein. Bei Tätigkeiten in niederer Vegetation ist zudem z.B. mit Zecken zu rechnen, die Borreliose- und Frühsommer-Meningoenzephalitis(FSME)-Erreger übertragen können. In erster Linie handelt es sich jedoch um Bakterien und Schimmelpilze, die sich auch unabhängig von Pflanzen und/oder Tieren vermehren können.
Meist kommt es zu einer Mischexposition an Biostoffen, die je nach Tätigkeit und Umgebungsbedingungen zeitlichen und örtlichen Schwankungen unterliegt. Biostoffe können dann über mehrere Aufnahmepfade (Mund, Atemwege, Haut, Schleimhäute und Haut) aufgenommen werden und infektiös, sensibilisierend oder toxisch wirken. Die Gefährdung steigt in der Regel mit Höhe, Dauer und Häufigkeit der Exposition, kann aber bereits bei einmaligem Kontakt mit infektiösen Biostoffen bestehen.
In der Regel handelt es sich um Biostoffe der Risikogruppe (RG) 1 und 2. Mit Auftreten von Biostoffen der RG 3 muss bei Tierkontakt oder Kontakt zu tierischen Ausscheidungen und Sekreten (Milch, Geburtsflüssigkeit) aber jederzeit gerechnet werden (Beispiele für Infektionserreger in Anhang 1 Tabelle 1 TRBA 230).
Bei Personen mit regelmäßigem Kontakt zu landwirtschaftlichen Nutztieren, Wildtieren und Haustieren, ist zudem eine Besiedlung mit Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) möglich. Eine reine Besiedlung mit MRSA stellt für Betroffene keine akute Gefährdung dar, sollte aber bei Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten angegeben werden. Unabhängig von der Antibiotikaresistenz können bei kleinsten Hautschäden oder Wunden tiefgehende Haut- und Gewebeinfektionen entstehen.
Auch in der Land- und Forstwirtschaft kommen Biostoffe vor. Der Arbeitgeber hat hier eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, für die er sich auch fachkundige Hilfe holen kann. Zur Erweiterung der Fachkunde bietet die AGCT Consulting GmbH die „AGCT Fachkundekurse nach BioStoffV“ an. Zusätzlich kann auch die fachkundige Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (Schutzstufe 1-2) angeboten werden.