Tierhaltung und Verhinderung ungewollter Freisetzung von GV-Tieren

Dr. Christian Klein

Drosophila melanogaster, Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) und Bioabfalleimer in Gebäuden mit Fruchtfliegenhaltung

Eine Besonderheit in Bezug auf die Sicherheitsmaßnahmen in Tierhaltungsbereichen sind die Aspekte, die eine Verhinderung des Entweichens von gentechnisch veränderten Tieren aus solchen Bereichen behandeln. Die Maßnahmen gegen die ungewollte Freisetzung begründen sich aus dem Zweck des Gentechnikgesetzes (Gen TG), nämlich, dass unter Berücksichtigung ethischer Werte, Leben und Gesundheit von Menschen, die Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge, Tiere, Pflanzen und Sachgüter vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen und Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren zu treffen ist (§ 1 GenTG).

Da entwichene gentechnisch veränderte Tiere genetische Veränderungen an Wildtypformen weitergeben könnten, wird dem Punkt „ungewollte Freisetzung“ von GVO in der GenTSV auch in Bezug auf die Tierhaltung ein besonderes Augenmerk gewidmet. Der Anhang 4 der GenTSV sagt dazu für S1 und S2 Bereiche:

„Tierräume müssen abschließbar und für die untergebrachten Tiere fluchtsicher und so beschaffen sein, dass eine Verbreitung ggf. vorhandener überlebensfähiger Entwicklungsstadien der Tiere in die Umwelt verhindert wird.“

Zusätzlich bei S2 Tierhaltungsbereichen gilt:

„Die Tierräume müssen gesonderte Gebäude oder eindeutig abgegrenzte bzw. abgeschirmte und räumlich abgetrennte Bereiche innerhalb von Gebäuden sein. Und alle Tiere sind in umschlossenen und abschließbaren Räumlichkeiten zu halten, um die Gefahr eines Diebstahls oder unbeabsichtigter Freisetzung auszuschließen. Durch technische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass nur befugte Personen die Tierräume betreten können.“ (Anhang 4, GenTSV, S2)

Wie konkret die Gestaltung der Fluchtsicherheit gewährleistet werden soll, ist spezifisch (im wahrsten Sinne des Wortes) festzulegen und mit den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden abzustimmen. Kann man für Großtiere, wie bspw. Schafen, mit relativ überschaubaren Maßnahmen (Einhausung) vorgehen, so wird dieses Thema mit abnehmender Größe, Vielzahl und Bewegungskompetenz der Individuen komplexer. Die vollständige Verhinderung der Freisetzung von flugfähigen Insekten wie Drosophila melanogaster bspw. ist und bleibt eine Herausforderung. Die Bioabfalleimer und deren Drosophilapopulationen in den Gemeinschaftsküchen entsprechender Laborgebäude wären sicher eine interessante Lokalisation für eine entsprechende Probennahme und Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen drosophilaspezifischen Maßnahmen.

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