TOP 1: Kurzeinstufungen – Aquifex aeolicus, Fischherpesviren und Tetratrichomonas gallinarum

Dr. Joachim Kremerskothen

Im Rahmen der Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten wurden Aquifex aeolicus der Risikogruppe 1 sowie verschiedene Fischherpesviren der Risikogruppe 2 zugeordnet.

Außerdem hat sich die ZKBS eingehender mit dem Protisten Tetratrichomonas gallinarum beschäftigt, welche den Verdauungstrakt verschiedener Vogelarten befallen kann. T. gallinarum gilt als Verursacher einer Typhlohepatitis-Epidemie auf einer Hühner- sowie einer Rothühnerfarm. Außerdem konnten auch bei Wildvogelarten tödliche Infektionen mit T. gallinarum nachgewiesen werden. Es ist daher davon auszugehen, dass verschiedene Stämme von T. gallinarum über ein unterschiedliches pathogenes Potential verfügen.

Die ZKBS ordnet in Ihrer Stellungnahme T. gallinarum als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zu. Zudem verweist die ZKBS darauf, dass T. gallinarum in den TRBA bereits der Risikogruppe 1+ zugeordnet wird.

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