TOP 2: Einstufungsempfehlung zu Bartonella schoenbuchensis und Bartonella birtlesii

Steffen Ibrom

In ihrer Stellungnahme aus Juli 2019 beschäftigt sich die ZKBS zudem mit der Einstufungsempfehlung zweier Vertreter der Gattung Bartonella, darunter B. schoenbuchensis und B. birtlesii.

B. schoenbuchensis wurde zunächst 2001 aus dem Blut von Rotwild isoliert, jedoch gelten auch Rinder als Reservoirtiere des Bakteriums. Untersuchungen lassen außerdem darauf schließen, dass die Hirschlausfliege (Lipoptena cervi) als Vektor für B. schoenbuchensis dient. Es ist zudem bekannt, dass der Biss der Hirschlausfliege eine Hirschlausfliegen-Dermatitis beim Menschen auslösen kann. Eine Übertragung von B. schoenbuchensis beim Biss ist als Ursache für die Erkrankung beim Menschen denkbar.

B.birtlesii ist hingegen ein Vertreter der Gattung Bartonella, der Waldmäuse, aber auch Labormäuse infizieren kann. Die untersuchten Labormäuse entwickelten dabei eine 5 bis 10 Wochen anhaltende Bakteriämie. Als Vektoren für B. birtlesii werden Flöhe und Zecken vermutet. Nach der Übertragung auf naive Tiere entwickelten auch diese eine Bakteriämie. Außerdem kann eine vertikale Transmission erfolgen, die die Entwicklung der Föten negativ beeinflusst.

Die ZKBS ordnet sowohl B. schoenbuchensis als auch B. birtlesii als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zu. Die Einstufungsempfehlung wird damit begründet, dass beide Bakterien ein geringes pathogenes Potential sowie einen sehr beschränkten Wirtsbereich haben. Mit der Einstufung in die Risikogruppe 2 folgt die ZKBS zudem der Zuordnung in der TRBA 466, die B. schoenbuchensis mit dem Zusatz Z (Zoonoseerreger) und B. birtlesii mit dem Zusatz t (Tierpathogen) ebenfalls der Risikogruppe 2 zuordnet.

Die vollständige Stellungnahme der ZKBS haben wir Ihnen hier verlinkt.

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