Umgang mit sensibilisierenden Stoffen im Genlabor

Steffen Ibrom

Auch im Genlabor werden sensibilisierende Stoffe verwendet. Hier sind die Schutzmaßnahmen entsprechend anzupassen oder zu ergänzen.

Bei gentechnischen Arbeiten im Genlabor ist darauf zu achten, die entsprechenden Vorgaben der gentechnischen Vorschriften einzuhalten. Allerdings sind unter Verwendung von Gefahr- oder Biostoffen mit sensibilisierender Wirkung ggf. weitere Aspekte zu befolgen. Zunächst ist entscheidend, dass bereits während der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung eine Auflistung der verwendeten Stoffe mit einer sensibilisierenden Wirkung erfolgt. Entsprechende Informationen hierzu finden sich sowohl in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS; hier: TRGS 907), als auch in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA; hier TRBA 460 bei Tätigkeiten mit Pilzen und TRBA 464 bei Tätigkeiten mit Parasiten). Für die Listung sensibilisierender Stoffe für die Atemwege gibt es zusätzlich noch die TRBA/TREGS 406. Bei dem Umgang mit sensibilisierenden Stoffen ist zunächst eine Substitutionsprüfung durchzuführen, um zu überprüfen, ob die Gefahr im Umgang mit den entsprechenden Stoffen bereits durch den Austausch mit einem weniger gefährlichen Stoff reduziert werden kann. Ist eine Substitution nicht möglich, erfolgen technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Hier sollte geprüft werden, ob die geplanten Tätigkeiten in einem geschlossenen System oder unter eine Absaugvorrichtung wie beispielsweise einer Werkbank durchgeführt werden können. Nach Stellungnahme der ZKBS (Az. 6790-07-50) sind Tätigkeiten mit Aerosolbildung bzw. Einsatz von GVO (ab Risikoklasse 1 mit sensibilisierender Wirkung) unter einer Werkbank durchzuführen sind. Hierbei kann es sich um eine Produktschutzwerkbank mit vertikaler Luftführung handeln. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Abluft nicht ungefiltert entweicht und die Exposition der Mitarbeiter*innen minimiert ist. Alternativ sind Sicherheitswerkbänke mit Personenschutz einzusetzen oder die persönliche Schutzausrüstung anzupassen (z.B. Atemschutz). Es ist weiterhin darauf zu achten, Luftverwirbelungen zu vermeiden, um die Verbreitung der Gefahrstoffe an andere Arbeitsplätze zu vermeiden. Hier ist also bereits bei der Ausrichtung der Arbeitsplätze darauf zu achten, dass wenig Bewegung der Raumluft gegeben ist. Genutzte Aufbewahrungsbehälter für die sensibilisierenden Stoffe sind dicht zu verschließen. Für die persönliche Schutzausrüstung kommen neben Schutzkleidung und Handschuhen ggf. geeigneter Atemschutz zum Einsatz. Im Hinblick auf die Entsorgung von sensibilisierenden Stoffen ist zu beachten, dass die Fähigkeit der Sensibilisierung nach einem klassischen Autoklaviervorgang möglicherweise noch vorhanden ist. Hier sind im weiteren Verlauf der Entsorgung ebenfalls entsprechende Schutzmaßnahmen anzuwenden.

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