… und noch einmal der Arbeitsschutz … oder die Grenzen der Ironie …
Dr. Petra Kauch
Ironische PowerPoint-Präsentation zum Arbeitsschutz sind lustig … aber möglicherweise nicht für Alle!
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Zumindest seit der Änderung der Biostoffverordnung im Jahre 2013 hat über die Nadelstichrichtlinie der Europäischen Union die Verpflichtung, ein Sicherheitsbewusstsein bei den Beschäftigten zu schaffen, Einzug in die Biostoffverordnung erhalten. So sind Arbeitgeber nach §§ 8 Abs. 2 und 14 Abs. 2 S. 3 verpflichtet, bei den Beschäftigten ein Sicherheitsbewusstsein zu schaffen. In diesem Zusammenhang können Präsentationen oder Bilder bei der jährlichen Unterweisung oder der einzelfallbezogenen Arbeitsplatzeinweisung durchaus hilfreich sein. Allerdings ist bei Bildern, die ironisch gemeint sind, etwa Bilder mit Essen im Labor oder riskanten Manövern bei der Arbeit - Stehen auf einem Drehstuhl -, Vorsicht geboten. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht alle Beschäftigten im Labor westlich geprägt und der deutschen Sprache mächtig sind. Ironie hat immer auch etwas mit der Umgebung zu tun, in der man aufgewachsen ist, und selbstverständlich auch mit den sprachlichen Möglichkeiten. Deshalb sei auf den Umstand hingewiesen, dass bei Präsentationen im Rahmen einer Unterweisung auf ironisch gemeinte Bilder weitgehend verzichtet werden sollte. Denn insbesondere Mitarbeiter, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind oder die nicht unter dem Verständnis der deutschen Sprache aufgewachsen sind, könnte die Bilder nicht richtig verstehen und die gezeigte Situation sogar als richtig im Sinne der Unterweisung ansehen. Will man gleichwohl nicht auf derartige ironisch gemeinte Bilder verzichten, um einen eh jährlich wiederkehrenden Stoff zu vermitteln, empfiehlt es sich, solche Bilder bewusst zu kennzeichnen etwa mit einem Verbotszeichen oder einem Aufdruck „falsch“. Dieses etwas „amerikanisierte Vorgehen“ schützt zumindest vor Nachahmung, alleine weil die Ironie des Bildes nicht verstanden worden ist.