Unionsliste der neuartigen Lebensmittel neu

Dr. Petra Kauch

Im Rahmen der Novel-Food-Verordnung (NFV) für neuartige Lebensmittel ist eine Anpassung der Unionsliste erfolgt.

Für das Inverkehrbringen und die Verwendung neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten gelten die besonderen Zulassungstatbestände der Verordnung (EU) 2015/2283. Zur Erinnerung: Es geht nicht um GVO-haltige Lebensmittel. Neuartige Lebensmittel sind vielmehr solche, die vor dem 15.05.1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und die in bestimmte Kategorien neuartiger Lebensmittel fallen, d.h. „die der Verbraucher bis dahin noch nicht auf dem Teller gehabt hat“. Derartige Lebensmittel werden in einer Unionsliste unter Angabe der Lebensmittelkategorie, der Höchstgehalte, spezifischer Kennzeichnungsvorschriften und sonstigen Anforderungen veröffentlicht. In regelmäßigen Abständen erstellt die Kommission u. a. eine Unionsliste der neuartigen Lebensmittel, die auf der Grundlage europäischen Rechts genehmigt und gemeldet worden sind. Diese Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel ist jetzt neu veröffentlicht worden. Sie gilt seit dem 03.02.2022.

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