Untergesetzliche Regelungen zum Gefahrstoffrecht geändert
Dr. Petra Kauch
Aus dem auch für Genlabore relevanten Gefahrstoffrecht (gentechnikrechtliche Regelungen im Übrigen = „Basismodul“) haben sich im März 2020 einige untergesetzliche Regelungen geändert.
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So etwa die TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte und die TRGS 903 Biologische Grenzwerte (BGW) sowie die TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugende, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe. Die Neufassung der TRGS 903 Biologische Grenzwerte (BGW) erfolgte wegen der Umstellung auf das sogenannte Mittelwertkonzept, wobei der Hinweis enthalten ist, dass die Stoffliste noch nicht vollständig im Hinblick auf diesen Wert überprüft worden ist. Die TRGS 905 wurde an die CLP-VO und die Gefahrstoffverordnung angepasst und in Erweiterung zur CLP-VO um „Arsenige Säure“ erweitert. Alle geänderten TRGS sind über die Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) einzusehen.