UPDATE – Änderungen in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Dr. Tino Köster
Die Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung wurde 2024 überarbeitet.
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Mit Datum vom 10. Januar 2024 haben die Bundesregierung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) die „Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)“ bekannt gemacht. Im Großen und Ganzen handelt es sich mehrheitlich um Präzisierungen bereits geregelter Sachverhalte. Vereinzelt wurden hingegen zusätzliche Anforderungen oder Möglichkeiten für deren Erfüllung eingeführt. Anpassungen, die insbesondere für die Forschung und den medizinischen Bereich relevant sein könnten, umfassen u.a. folgende Punkte:
- • Bei der Freigabe von Flüssigkeiten gilt nur die Masse der Flüssigkeit als Bezugsmasse (§ 1 Abs. 17 StrlSchV).
- • Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass Schutzkleidung und Schutzausrüstungen nicht nur vorhanden sind, sondern auch verwendet werden (§ 75 Abs. 1a StrlSchV).
- • Die zuständige Behörde kann Zeitabstände für die Konstanzprüfung bei Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen etc. festlegen (§ 116 Abs. 1 StrlSchV).
- • Die Aufzeichnungen der Konstanzprüfung müssen nicht mehr 10, sondern lediglich 5 Jahre aufbewahrt werden (§ 117 Abs. 2 StrlSchV).
- • Die Risikobeurteilung vor Strahlenbehandlung ist mindestens alle 3 Jahre zu aktualisieren (§ 126 Abs. 1a StrlSchV).
- • Berechtigte Personen zur technischen Durchführung bei Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen (z.B. Medizinische Technolog*innen für Radiologie (MTR)) müssen am Ort der technischen Durchführung sein (§ 146 Abs. 2 StrlSchV).
- • Die Verlängerung eines Strahlenpasses um bis zu 5 Jahre ist nun offiziell durch die Behörde möglich (§ 174 Abs. 2a).
- • Neue Strahlungs- bzw. Gewebe-Wichtungsfaktoren (z.B. für die Umrechnung von Organdosen in effektive Dosis) sind erst ab Juli 2027 verpflichtend anzuwenden (§ 197 Abs. 2 StrlSchV).
Die Änderungen sind am 16. Januar 2024 in Kraft getreten. Eine Übersicht über alle aktuellen Anpassungen der StrlSchV finden Sie hier. Die aktuelle Version der Strahlenschutzverordnung wird auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz bereitgestellt.