Update zum europäischen Gentechnikrecht
Dr. Petra Kauch
Diskussion um Genome Editing weitet sich aus – Feedback ein Jahr nach dem EuGH-Urteil
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Zum Jahrestag des Leiturteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Genome Editing und der Genschere CRISPR/Cas sprechen sich zahlreiche Wissenschaftler europäischer Institute (insgesamt 117 Forschungseinrichtungen) für eine Änderung des europäischen Gentechnikrechts aus. In einem Appell an das neu gewählte EU-Parlament sowie die EU-Kommission fordern sie die Vereinfachung der neuen Methoden für die Züchtung von Kulturpflanzen, insbesondere dem CRISPR/Cas-Verfahren, um eine nachhaltige Landwirtschaft in Europa zu ermöglichen. Die EU-Gentechnikgesetzgebung sei veraltet und berücksichtige den aktuellen Stand der Wissenschaft nicht. Gezielt erzeugte gentechnische Veränderungen und herkömmliche Kreuzungsmethoden dürften nicht von der Methode der Erzeugung abhängig gemacht und unterschiedlichen Regularien unterworfen werden. Die aktuellen Regelungen benachteiligten öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen und kleinere Züchtungsunternehmen, die sich die für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen vorgeschriebenen langwierigen und kostspieligen Verfahren nicht leisten könnten. Folge des EuGH-Urteils sei, dass die neuen Züchtungstechnologien überwiegend von finanzstarken multinationalen Konzernen genutzt werden. Auf Dauer sei im internationalen Vergleich ein Rückgang der europäischen Wettbewerbsfähigkeit bei der Entwicklung neuer Sorten mit verbesserten Eigenschaften zu erwarten. Politische Unterstützung erhalten die Forscher von der FDP. Gegen die Ansicht der Wissenschaftler und für das EuGH-Urteil sprechen sich dagegen die Grünen aus. Der EuGH habe klar und deutlich entschieden, dass die neue Gentechnik auch Gentechnik sei und demnach engen Regulierungen unterworfen werden müsse. Durch entsprechende Regulierung, Sicherheitsprüfung und Kennzeichnung bleibe das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit zwischen den Züchtungsverfahren gewahrt.