Vertragsverletzungsverfahren der EU zur EU-Versuchstierrichtlinie
Dr. Petra Kauch
FDP-Fraktion stellt kleine Anfrage zum TierSchG und AMG
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Mit einer kleinen Anfrage im Bundestag hat die Fraktion der FDP nach dem Verhalten der Bundesregierung wegen unzureichender Umsetzung des EU-Rechts zum Tierschutzgesetz und zum Arzneimittelgesetz nachgefragt. Diesbezüglich wurde im Jahre 2018 durch die Kommission der EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Gegenstand dieses Verfahrens ist eine mögliche Unterschreitung der durch europäisches Recht vorgegebenen Standards für die Regulierung des Bereichs der Tierversuche. Seinerzeit hatte die Bundesregierung ein Reformationsvorhaben zu den §§ 7-10a TierSchG und § 26 AMG angekündigt. Diesbezüglich wollte die FDP-Fraktion wissen, wie es denn überhaupt zu einem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland hat kommen können, da vor einem solchen Verfahren stets ein Vorverfahren hätte durchgeführt werden müssen. Sie wollte zudem wissen, ob die Bundesrepublik in diesem Verfahren eine Stellungnahme erarbeitet habe, um im Rahmen dieses Vorverfahrens ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Die Anfrage ist insgesamt auf die Information über den Sachstand des Verfahrens gerichtet. Für die Labore bedeutet dies, dass man sich auf Änderung des Fünften Abschnitts (Tierversuche) und des Sechsten Abschnitts (Tierschutzbeauftragte) auch in der Tierhaltung wird einstellen müssen. § 26 AMG betrifft die Arzneimittelprüfrichtlinie und die Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums. Hier bleibt erst abzuwarten, inwieweit sich daraus auch Änderungen für die Versuchstierhaltung in Laboren ergeben wird.