Vollständige Überarbeitung des Merkblatts B 004 – Viren veröffentlicht

Dr. Tino Köster

Wir werfen einen Blick in das überarbeitete Merkblatt B 004 und beleuchten den Unterschied zur TRBA 462.

Bereits im Mai 2024 haben wir im AGCT-Gentechnik.report über Änderungen in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 462 „Einstufung von Viren und TSE-Agenzien in Risikogruppen“ berichtet. Im August 2024 folgte nun eine vollständige Überarbeitung des Merkblatts B 004 „Viren – Einstufung biologischer Arbeitsstoffe“ im Rahmen der DGUV Informationen „Sichere Biotechnologie)“ (DGUV Information 213-088; bisherige Nummer BGI 631) durch den Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“. Die überarbeitete Ausgabe des Merkblatts B 004 aus dem Oktober 2011 wurde auf mehr als 300 Seiten umfassend aktualisiert, um den neuesten wissenschaftlichen und regulatorischen Entwicklungen zu entsprechen.

Die Änderungen betreffen vor allem die Klassifizierung neuer und bekannter Viren in Risikogruppen, basierend auf deren Pathogenität und Verbreitungsrisiko. Zudem wurden Schutzmaßnahmen für Arbeitskräfte im Umgang mit diesen Stoffen präzisiert und neue Sicherheitsrichtlinien für biotechnologische Arbeitsbereiche integriert. Diese Anpassungen berücksichtigen den Fortschritt der Forschung und aktuelle epidemiologische Erkenntnisse. Die in Kapitel 9 des Merkblatts B 004 veröffentlichte Liste zur Einstufung von Viren in Risikogruppen wird in der TRBA 462 veröffentlicht. Worin unterscheiden sich dann die TRBA 462 und das Merkblatt B 004?

Die TRBA 462 konkretisiert die Anforderungen der Biostoffverordnung für den sicheren Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, speziell Viren, und beruht auf Inhalten des Merkblatts B 004. Sie richtet sich vorrangig an Arbeitgeber, um die notwendigen Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Bei Einhaltung der TRBA kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der verbindlichen Verordnung erfüllt sind. Von TRBA kann immer dann abgewichen werden, wenn in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert ist, dass die gleiche Sicherheit auf andere Weise erfüllt wird.

Das Merkblatt B 004 dient hingegen als Grundlage sowie ergänzende Informationsquelle und gibt spezifische Hinweise zur Einstufung und den Umgang mit Viren, insbesondere im biotechnologischen Bereich. Anders als die TRBA 462 enthält sie eine detaillierte Einleitung in die Thematik sowie umfassende Informationen zur Identifizierung und Klassifizierung von Viren, Viren als Infektionserreger, Expositionsmöglichkeiten und Gefährdungsbeurteilung, Desinfektion, Transport und Versand, Arbeitsmedizinischen Vorsorge und Immunprohylaxe. Allgemein sind Merkblätter und DGUV Informationen keine verbindlichen Rechtsnormen, sondern wichtige Bewertungsmaßstäbe, von denen abgewichen werden kann, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise erreicht wird.

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