Wann und wie setze ich Löschdecken im Brandfall richtig ein?
Dr. Tino Köster
Löschdecken eignen sich nicht zur Bekämpfung eines Personenbrandes!
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Für eine wirksame Brandbekämpfung in Laboratorien ist die richtige Wahl des Löschmittels von entscheidender Bedeutung. Neben Kohlendioxidlöschern und evtl. vorhandenen Speziallöschmitteln, z.B. zur Bekämpfung von Metallbränden, werden in vielen Laboren auch Löschdecken bereitgestellt. Löschdecken sind brennsichere Decken, die beispielsweise aus Glasfasergewebe, Nylon oder Kevlar bestehen.
Problematisch ist allerdings, dass kaum jemand weiß, wann und wie Löschdecken im Brandfall richtig einzusetzen sind. Zum Thema „Einsatz von Löschdecken“ hat der Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen und Brandschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im April 2020 einen Fachbereich AKTUELL (FBFHB-006) veröffentlicht. Demnach bringt der Einsatz von Löschdecken vor allem im Falle eines Personenbrandes zusätzliche Gefahren für die rettende und brennende Person mit sich. Für einen effektiven Einsatz einer Löschdecke müsste die brennende Person möglichst eingewickelt und die Decke eng angedrückt werden, um das Feuer überall zu ersticken. In Brand geratene Personen neigen indes zu panikartigen Reaktionen und ein Andrücken der Decke würde zusätzlich schwere Brandverletzungen verursachen. Zum Löschen einer brennenden Person haben sich daher neben Körpernotduschen insbesondere Kohlendioxid-, Schaum- oder Pulverlöscher bewährt. Bei der Verwendung eines Feuerlöschers sollte mindestens ein Abstand von 1,5 m zur brennenden Person eingehalten und der Löschstrahl nie auf das Gesicht der brennenden Person gerichtet werden. Auch für die wirksame Bekämpfung von Fettbränden, wie sie zumeist in Gastronomiebetrieben (z.B. Frittiereinrichtungen) auftreten aber auch für spezifische Laboratorien denkbar sind, sind Löschdecken nicht geeignet. Für eine wirksame Bekämpfung von Fettbränden sind geeignete Fettbrandlöscher (Brandklasse F) bereitzustellen.
Der effektive Einsatz von Löschdecken ist nur bei sehr kleinen Objektbränden bzw. Entstehungsbränden möglich. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Flamme beim Abdecken des brennenden Objekts mit der Decke nicht in Richtung einer Person schlägt und die Hände nicht zu nah an die Flamme gelangen. Zu beachten ist auch, dass die Löschdecke nach dem Einsatz bei einem Brand ersetzt werden muss.
Übrigens: Gem. § 22 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 526 sind die Beschäftigten im Rahmen wiederholter Unterweisungen und praktischer Übungen mit der Handhabung der zur Verfügung stehenden Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen.