Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebs- und einer Arbeitsanweisung?
Dr. Alexander Heinick
In Biostoff-Laboren werden sowohl Betriebs- als auch Arbeitsanweisungen benötigt. Doch worin liegt der Unterschied?
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Betriebsanweisungen sind schriftliche arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Anordnungen des Arbeitgebers, die für den korrekten und sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und gefährlichen Stoffen sorgen. Ihre rechtliche Grundlage erhalten sie aus dem Arbeitsschutzrecht. Hier z. B aus dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 4, 9 Abs. 1 und 12 Abs. 12 ArbSchG), aus der Gefahrstoffverordnung (§ 14 GefStoffV) und der Biostoffverordnung (§ 14 Abs. 1 BioStoffV) oder aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 1 § 2).
Betriebsanweisungen werden gemäß den Vorgaben für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen auch für Arbeitsverfahren erstellt. Dabei dienen Sie als Unterweisungsgrundlage und bestimmen in Kurzform die zu ergreifenden Schutz- und Verhaltensmaßnahmen bei der Tätigkeit. Grundlage für die Erstellung dieser Kurz-Betriebsanweisungen ist meist die Gefährdungsbeurteilung bzw. die Langversion einer Betriebsanweisung.
Kurz-Betriebsanweisungen werden je nach Tätigkeit farblich unterschiedlich gestaltet. So wird die Kurz-Betriebsanweisung für biologische Arbeitsstoffe normalerweise grün oder pink dargestellt, die Betriebsanweisung für gentechnische Anlagen gelb und die für Gefahrstoffe orange (siehe auch AGCT Gentechnik.report vom 28.05.25).
Arbeitsanweisungen dagegen regeln meist sehr detailliert, wie bestimmte Arbeitsaufgaben (z. B. Nutzung der Mikrobiologischen Sicherheitswerkbank, Bestückung des Autoklavs mit Abfall, Verwendung von Zentrifugen) durchzuführen sind. Sie sind auch für spezielle Tätigkeiten mit erhöhter Infektionsgefährdung zusätzlich zu erstellen (TRBA 100). Somit sind Arbeitsanweisungen an einen bestimmten Prozess oder Arbeitsplatz gebunden. Hierbei helfen sie den Beschäftigten ihre Aufgaben sicher und qualitätsgerecht durchzuführen. Die Arbeitsschritte werden hierzu häufig in einem Fließschema oder einer Liste mit Spiegelstrichen festgehalten.
Betriebsanweisungen sind somit schriftliche arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Anordnungen des Arbeitgebers für den korrekten und sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und gefährlichen Stoffen, wohingegen Arbeitsanweisungen sehr detailliert die Durchführung bestimmter Arbeitsaufgaben regeln.