Was ist eigentlich das Biosafety Clearing-House (BCH)?

Dr. Petra Kauch

Wenn GVO außerhalb der EU - also etwa in die USA – verbracht werden sollen, so muss der GVO im Ausland beispielsweise zu Arbeiten in gentechnischen Anlagen, zu Freisetzungszwecken oder zum Inverkehrbringen zugelassen sein. Der Export darf das dort geltende Recht nicht verletzen. Dabei steht Händlern und Verbrauchern über das Biosafety Clearing-House (BCH) eine Informationsstelle zur Verfügung. Sie können sich dort darüber informieren, welche GVO in welchen Ländern und zu welchem Zweck zugelassen sind. Sie erhalten auch Angaben zu Risikobewertung und welche Rechtsvorschriften in den unterschiedlichen Ländern zu beachten sind. Zudem können sie über das BCH Kontaktadressen der zuständigen Behörden bekommen, bei denen sie sich über die gentechnikrechtlichen Bestimmungen in den einzelnen Ländern informieren können.

Diese Veröffentlichung finden Sie auch auf der Website der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kauch.

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