Was sind schwangerschaftsrelevante Biostoffe am Arbeitsplatz?
Dr. Tino Köster
Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) liefert wichtige mutterschutzrechtliche Informationen zu Infektionserregern in Deutschland.
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Gem. § 10 MuSchG müssen Arbeitgeber im Rahmen der nach § 5 des ArbSchG vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung alle möglichen arbeitsbedingten Gefährdungen, die schwangere oder stillende Frauen oder ihre Kinder betreffen könnten, ermitteln und beurteilen. Welche Regelungen für Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen mit Expositionen gegenüber Biostoffen gem. § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 MuSchG grundsätzlich gelten, haben wir bereits im AGCT-Gentechnik.report 08/2024 erläutert. Doch welche Biostoffe sind explizit schwangerschaftsrelevant und welche konkreten Gefahren gehen von diesen aus? Eine wertvolle Hilfe bei der Beantwortung dieser Frage liefert der 2018 eingerichtete Ausschuss für Mutterschutz (AfMu). Zu seinen Aufgaben gehört es, die Art, das Ausmaß und die Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung am Arbeitsplatz, u.a. durch Biostoffe, zu beurteilen. Die Ergebnisse des AfMu werden in Form von Regeln (MuSchR), Empfehlungen (MuSchE) und Hintergrundpapieren publiziert. Das vom AfMu verfasste Hintergrundpapier „Information zur Relevanz von Infektionserregern in Deutschland aus Sicht der Mutterschutzes)“ dient Arbeitgebern als Hilfestellung bei der Bewertung potenzieller Infektionsrisiken. Auf 110 Seiten enthält es eine ausführliche Einleitung mit relevanten Hintergrundinformationen und detaillierte Steckbriefe zu Biostoffen, die hierzulande als schwangerschaftsrelevant gelten. In den Steckbriefen werden die Eigenschaften des jeweiligen Infektionserregers, der Verlauf der durch ihn verursachten Infektionen und Erkrankungen im Allgemeinen, bei Schwangeren, Feten und Neugeborenen im Besonderen, die Möglichkeit der Übertragung durch Stillen sowie Möglichkeiten zur Prävention zusammengefasst. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass Hintergrundpapiere im Gegensatz zu AfMu-Regeln (MuSchR) zwar gesicherte Erkenntnisse liefern, der Arbeitgeber mit deren Umsetzung aber nicht automatisch seine gesetzlichen Pflichten hinsichtlich der Anforderungen des MuSchG erfüllt. Welche mutterschutzrechtlichen Regelungen bei Exposition gegenüber Gefahrstoffen gelten, beleuchten wir in der kommenden Ausgabe des AGCT-Gentechnik.reports.