Welche Gefährdungen lauern für werdende Mütter in Gewächshäusern?

Dr. Tino Köster

Werdende und stillende Mütter sind in Gewächshäusern spezifischen biologischen und chemischen Gefahren ausgesetzt.

Gewächshäuser und Gärtnereien bergen versteckte Gefahren für werdende und stillende Mütter, die in der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG (Mutterschutzgesetz) berücksichtigt werden müssen. Welche Regelungen bzgl. schwangerschaftsrelevanter Biostoffe am Arbeitsplatz im Allgemeinen gelten, haben wir bereits im AGCT-Gentechnik.report 08/2024 und AGCT-Gentechnik.report 02/2025 erläutert. Aber welche Gefahren müssen im Speziellen berücksichtigt werden? V.a. beim Umgang mit Erde und Dünger, die mit Tierkot kontaminiert sind, besteht ein erhöhtes Risiko für parasitäre und bakterielle Infektionen mit Toxoplasma gondii oder Listeria monocytogenes, den Erregern der Toxoplasmose bzw. Listeriose. Beide Erreger können zu schweren Infektionen der Mutter sowie des ungeborenen Kindes und zu Fehl- oder Totgeburten führen. Indirekte Risiken für das ungeborene Kind entstehen bei Wundinfektion mit Clostridium tetani, dem Tetanuserreger. Ein ausreichender Impfschutz ist daher unbedingt zu gewährleisten. Die hohe Luftfeuchtigkeit in Gewächshäusern begünstigt ferner das Wachstum des Schimmelpilzes Aspergillus fumigatus, der die Atemwegsinfektion Aspergillose auslöst und ein Biostoff der Risikogruppe 2 ist. Pflanzenbefallende, mykotoxinbildende Schlauchpilze der Gattung Fusarium sowie erd- und pflanzenassoziierte Schimmelpilze der Gattung Alternaria können ebenfalls schwere Atemwegsprobleme verursachen. Bei der Arbeit im Freien besteht zudem eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Zeckenstiche und einer Infektion mit Borrelia burgdorferi oder dem viralen Erreger der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Borrelien können die Plazentaschranke passieren und in seltenen Fällen zu Fehl- oder Frühgeburten sowie Entzündungen der Plazenta führen. Obwohl FSME-Viren nicht die Plazentaschranke überwinden, besteht bei einer schweren Infektion der Mutter eine akute Gefahr für den Fötus. Auch Hantaviren, die bei Erd- und Holzarbeiten mit Staubentwicklung auftreten, können Fehl- oder Frühgeburten begünstigen. Außerdem müssen Risiken durch Gefahrstoffe, die in Gewächshäusern vorwiegend bei Kontakt mit Pestiziden, Bioziden und Düngemittel bestehen, beachtet werden. Einen Überblick über die mutterschutzrechtlichen Regelungen bei Gefahrstoffexposition finden Sie im AGCT-Gentechnik.report 03/2025Wichtig: Berücksichtigen Sie speziell in Gewächshäusern auch ergonomische und körperliche Belastungen durch Hitze, hohe Luftfeuchtigkeit und UV-Strahlung.

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