Welche Vorgaben zur Begasung in Laboren gibt es in der BioStoffV?
Dr. Alexander Heinick
Die Begasung mit Formaldehyd oder Wasserstoffperoxid kann in höheren Schutzstufen notwendig werden. Wann wird sie angewendet?
Share
In der Biostoffverordnung steht in Anhang II „Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung“, dass in der Schutzstufe 3 (wenn die Übertragung über die Luft erfolgen kann) bzw. in der Schutzstufe 4, der Schutzstufenbereich zum Zweck der Begasung abdichtbar sein muss.
Konkreter wird es wieder in den technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA). So steht in der TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ für die Schutzstufe 3 (TRBA 100 Nr. 5.4), dass bei Dekontamination von HEPA-Filtern aus mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken (MSW) bei einer möglichen Infektionsgefährdung des Wartungspersonals und anderer Personen, die Filter im eingebauten Zustand mit Wasserstoffperoxid oder Formaldehyd entsprechend der Liste vom Robert Koch-Institut dekontaminiert werden können (TRBA 100 Nr. 5.4.1). Ausführlichere Informationen zu den möglichen Verfahren findet man unter 5.4.2 Absatz 25 und 26. Zudem müssen die Räume des Schutzstufenbereichs sowie des kontaminierten Teils der raumlufttechnischen Anlage bis einschließlich der ersten HEPA-Filterstufe zum Zweck der Begasung abdichtbar sein und die Oberflächen müssen beständig gegen Begasungsmittel sein (TRBA 100 Nr. 5.4.2 Abs. 11,12).
In Schutzstufe 4 muss bereits in der Planung der raumlufttechnischen Anlage (RLT) das Konzept zur Raumdesinfektion mittels Begasung und zur Begasung des kontaminierten Teils der RLT-Anlage (einschließlich Filteranlagen) sowie der gefahrlose (kontaminationsarme) Filterwechsel berücksichtigt werden. Zu- und Abluftkanäle der Anlage müssen dabei gasdicht und für eine Begasung geeignet sein. (TRBA 100 Nr. 5.5 Abs. 7). Auch in der Schutzstufe 4 müssen die Oberflächen natürlich beständig gegen die Begasungsmittel sein (TRBA 100 Nr. 5.5 Abs. 12).
Eine Begasung von Räumen oder von Filtern aus MSW mit Wasserstoffperoxid oder Formaldehyd kann ab der Schutzstufe 3 notwendig werden. Die Art des Ausbaus und der Dekontamination von Filtern sind dabei vorab in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.