Welches Schuhwerk ist bei der täglichen Arbeit im Labor erlaubt?
Dr. Alexander Heinick
Welche Anforderungen müssen Schuhe im Labor erfüllen und wo finden Beschäftigte und Arbeitgeber Vorgaben dazu?
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Gerade im Sommer könnten Beschäftigte im Labor auf die Idee kommen offenes Schuhwerk wie z.B. Sandalen oder sogar Flip-Flops zu tragen. Möglicherweise sogar ohne Socken. Aber auch im Winter könnten allein wegen des Tragekomforts offene Pantoletten oder Clogs interessant werden. Oft stellt sich also die Frage für Arbeitgeber und Beschäftigte, welches Schuhwerk im Labor überhaupt erlaubt ist? Zu finden ist hierzu in der Biostoffverordnung leider nichts. Erst in der TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ findet man unter 5.4 „persönlichen Schutzausrüstung/Schutzmaßnahmen“, dass in der Schutzstufe 3 geschlossene Schuhe getragen werden sollen. Vorgaben zum Schuhwerk im Labor sind in den Grundlagen und Handlungshilfen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ zu finden. Dort steht, dass in Laboratorien nur festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk getragen werden darf. Dies wird auch in den TRGS 526 „Laboratorien“ so ausgeführt. Darunter ist in der Regel ein geschlossener Straßenschuh oder Laborschuh zu verstehen. Dieser bietet neben festem Halt am Fuß und Schutz gegen das Ausgleiten (vgl. offene Pantoletten und Clogs) auch Schutz gegen herabtropfende oder -fallende Gefahrstoffe (z.B. Säuren). Nach dieser Logik wäre auch immer das Tragen von Socken sinnvoll, da diese der Haut zusätzlich etwas Schutz vor Gefahrstoffen bieten könnten. Da Biostoffe auch über die Haut aufgenommen werden können, könnte man also ableiten, dass auch die Füße gegen herabtropfende oder -fallende Biostoffe geschützt werden sollten. Ein geschlossener Schuh, der mit Biostoffen kontaminiert ist, könnte zudem auch leichter abwisch- und desinfizierbar sein. Spezielle Sicherheitsschuhe (mit zusätzlicher Zehenkappe) sind als Standardfußbekleidung im Labor laut Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie normalerweise jedoch nicht erforderlich. Allein aus Gründen der Unfallvermeidung sollten im Labor nur feste, geschlossene Schuhe getragen werden. Diese schützen auch eher gegen herabfallende Biostoffe. Offene Pantoletten, Clogs oder sogar offene Flip-Flops bieten hier keinen Schutz. Der Arbeitgeber sollte zum geforderten Schuhwerk Angaben in der Betriebsanweisung machen.