Wichtig: Änderungen der Einstufung der ZKBS – betreffen das Mammalian 1 orthobornavirus (BoDV), Pestiviren und gentechnische Arbeiten mit rekombinanten Influenza-A-Viren (FLUAV)
Steffen Ibrom
Wie immer informieren wir Sie über Änderungen in den Einstufungen von Organismen durch die ZKBS gem. § 5 Absatz 1 GenTSV.
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- Das Mammalian 1 orthobornavirus
Hintergrund: Das früher als Borna disease virus (BoDV) bekannte Virus ist der Erreger der Bornaschen Krankheit. Infizieren können sich eine Vielzahl von Tierarten, darunter Pferde, Schafe, Hunde und Katzen, aber auch der Mensch, jedoch zeigt sich die höchste Inzidenz von Infektionen in Pferden und Schafen. Zur Wirkung des Virus ist bekannt, dass es zunächst in den Neuronen an der Eintrittsstelle repliziert, bevor es entlang der Nervenbahnen ins Gehirn gelangt. Weder eine direkte Übertragung von Nutztier zu Nutztier noch eine direkte Übertragung von Nutztieren auf den Menschen ist bisher bekannt. Eine Übertragung des Virus durch Mäuse (vertikale Übertragung an die Nachkommen) und Ratten (horizontale Übertragung durch den Urin) ist hingegen experimentell bestätigt. Aufmerksamkeit konnten außerdem mehrere tödlich verlaufene Fälle bei Menschen erregen. Zum einen wurden im Oktober 2018 mehrere Fälle bekannt, bei denen zwei Empfänger von Spenderorganen desselben Spenders tödlich am BoDV erkrankten und ein weiterer Empfänger erblindete. Darüber hinaus wurden weitere tödlich verlaufene Erkrankungen bekannt, bei denen es jedoch keine Informationen zur Übertragung des Virus gibt. Bis zum Jahr 1992 gab es in Deutschland verschiedene Tot- und Lebendimpfstoffe gegen BoDV. Da deren Wirksamkeit jedoch nie belegt werden konnte, liefen die Zulassungen 1992 aus. Seitdem haben die Erkrankungen an der Bornaschen Krankheit nicht signifikant zugenommen.
Einstufung: BoDV ist als Spender- und Empfängerorganismus gentechnischer Arbeiten bisher der Risikogruppe 2 zugeordnet. Diese Einstufung findet auch in den „Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 462: Einstufung von Viren“ Anwendung. Die AGCT bietet demnächst einen Modulkurs an, der sich unter anderem mit den TRBA und somit auch mit dem Hintergrund der Einstufung von Viren beschäftigt. Nähere Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier! Die ZKBS behält die Einstufung in Risikogruppe 2 bei und begründet dies wie folgt:
Begründung: Das Mammalian 1 orthobornavirus kann in Menschen schwere Enzephalitiden verursachen, die auch tödlich enden können. Außerdem ist bisher nicht bekannt, auf welchem Wege das Virus auf den Menschen übertragen wird. Dadurch ist das Virus für den Menschen gefährlich. Da jedoch bisher keine Fälle von Infektionen in Laboren bekannt sind, ist anzunehmen, dass die derzeitigen Sicherheitsvorkehrungen der Stufe 2 das Risiko einer Infektion ausreichend begrenzen. Aus diesem Grund wird die Zuordnung nicht verändert.
Weiteres: Die ZKBS merkt an, dass infizierte Mäuse und Ratten in individually ventilated cages (IVCs) zu halten sind und außerdem zum Umsetzen der Tiere Käfigwechselstationen verwendet werden müssen, um einer aerogenen Übertragung des Virus vorzubeugen.
- Pestiviren
Die ZKBS hat außerdem eine Vielzahl neu entdeckter und zum Teil provisorischer Spezies der Gattung Pestivirus neu eingestuft. Zum Teil wurden die Spezies erst in den vergangenen Jahren identifiziert, sodass sich die Notwendigkeit einer Neueinordnung ergab. Im Folgenden finden Sie die aktualisierte Zuordnung von Pestiviren geordnet nach den Risikogruppen:
Risikogruppe 1:
- Pestivirus J (Norwegian rat pestivirus, NrPV)
- Bat pestivirus 1 (provisorische Spezies)
- Bat pestivirus 2 (provisorische Spezies)
- Rodent pestivirus 1 (provisorische Spezies)
- Rodent pestivirus 2 (provisorische Spezies)
- Rodent pestivirus 3 (provisorische Spezies)
- Rodent pestivirus 4 (provisorische Spezies) Zur Begründung schreibt die ZKBS, dass die o. g. Spezies bisher nicht mit einer Krankheit in Verbindung gebracht werden können. Darüber hinaus erstreckt sich die Wirkung der Viren nach derzeitigem Forschungsstand nicht auf Paarhufer, sodass sie auch nur geringe wirtschaftliche Auswirkungen haben. Risikogruppe 2:
- Pestivirus A (Bovine viral diarrhea virus 1, BVDV-1)
- Pestivirus B (Bovine viral diarrhea virus 2, BVDV-2)
- Pestivirus C (Classical swine fever virus, CSFV)
- Pestivirus D (Border desease virus, BDV)
- Pestivirus E (pronghorn antelope virus, PHV)
- Pestivirus F (Bungowannah virus)
- Pestivirus G (giraffe Pestivirus)
- Pestivirus H (HoBi-like viruses; atypical ruminant pestivirus; BVDV-3)
- Pestivirus I (Aydin-like pestivirus)
- Pestivirus K (atypical porcine pestivirus, APPV)
- Linda Virus (lateral-shaking inducing neurodegenerative agent virus, LV) Die Einstufung begründet die ZKBS damit, dass für die Spezies Pestivirus E derzeit nicht auszuschließen ist, dass diese eine Tierpathogenität hat. Die anderen der Risikogruppe 2 zugeordneten Spezies haben diese Tierpathogenität und können Wild- und Nutztiere mit zum Teil schweren Erkrankungen infizieren. Durch ihre Gefahr für Nutztiere können diese Viren im Falle einer Verbreitung daher auch spürbare wirtschaftliche Folgen haben. Zum Teil handelt es sich bei den Einstufungen um vorsorgliche Empfehlungen, die im Falle von neuen Forschungsergebnissen gegebenenfalls nochmals durch die ZKBS angepasst werden können. Sollte dies der Fall sein, wird die AGCT Sie im Newsletter wie immer darüber informieren.
- Rekombinante Influenza-A-Viren (FLUAV) In ihrer 219. Sitzung hat die ZKBS außerdem die aktualisierte Liste von Mutationen, die bedeutend für die Risikobewertung gentechnischer Arbeiten mit rekombinanten Influenza-A-Viren sind, veröffentlicht. Die Liste mit den darin aufgeführten Mutationen bietet eine Bewertungshilfe für Projektleiter bei der Risikoeinstufung ihrer Organismen und wird von der ZKBS laufend angepasst. Ein solches Update wurde nun veröffentlicht. Die Liste konkretisiert eine von der ZKBS im Februar 2018 veröffentlichte Stellungnahme zur Risikobewertung von gentechnischen Arbeiten mit rekombinanten Influenza-A-Virus-Mutanten und -Reassortanten. ProjektleiterInnen, die sich mit Influenza-A-Viren beschäftigen, sollten in der aktualisierten Liste nachschauen, ob es signifikante Änderungen bzgl. der Risikobewertung der von Ihnen verwendeten Typen gibt.