Wie ist im Sinn der BioStoffV mit humanen Proben zu verfahren? – Teil 2

Dr. Alexander Heinick

Humane Proben im Labor i.S.d. Gefährdungsbeurteilung richtig einzustufen, kann schwierig sein. Wie geht man am besten vor?

Im 1. Teil der Reihe im AGCT-Gentechnik.report 02/2024 sind wir auf Tätigkeiten im Labor mit humanen Proben der Risikogruppen 1-4 unter den entsprechenden Schutzstufen eingegangen (TRBA 100). Hier gehen wir darauf ein, wie im Labor mit humanen Proben im Rahmen der Tuberkulose- und Milzbranddiagnostik zu verfahren ist.

Tuberkulosediagnostik ausgehend von Primärmaterial (Untersuchungsmaterial), z.B. Probenvorbereitung und Aufbereitung/Vorbehandlung, mikroskopische Direkt-untersuchung, kulturelle Anzucht und Inaktivierung zur Durchführung molekularbiologischer Techniken (PCR), können unter Bedingungen der Schutzstufe 2 durchgeführt werden. Sind Kulturmedien (nach Anzucht) positiv und handelt es sich bei weiteren Arbeitsschritten um nicht gezielte Tätigkeiten, kann tätigkeitsbezogen nach Nr. 4.3.2 TRBA 100 geprüft werden, ob Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 2, ggf. mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen, ausreichend sind. Z.B. dann, wenn unmittelbar eine Inaktivierung oder keine weitere Vermehrung des Probenmaterials erfolgt. Voraussetzung ist, dass Beschäftigte vor Aerosolexposition geschützt sind. Eine weiterführende Diagnostik der in Anzuchtmedien gewachsenen Mykobakterien (Risikogruppe 3), also die Differenzierung und Identifizierung mit Hilfe physiologischer Tests, oder die phänotypische Empfindlichkeitsprüfung gegenüber Antituberkulotika, sind gezielte Tätigkeiten, die unter der Schutzstufe 3 entsprechend Nr. 5.4.2 TRBA 100 durchzuführen sind.

Die Milzbranddiagnostik ist der Schutzstufe 2 (Nr. 5.3 TRBA 100) zuzuordnen, wenn es sich um diagnostische Orientierungsuntersuchungen von Proben menschlichen oder tierischen Ursprungs wie Abstrichen, Blut etc. oder Umweltproben z.B. Bodenproben, die Milzbranderreger enthalten können, handelt. Diagnostische Orientierungsuntersuchungen sind die Anfertigung und Beurteilung von mikroskopischen Präparaten, das Anlegen und Beurteilen von Kulturen sowie ggf. serologische und molekularbiologische Untersuchungen. Das Beurteilen von Kulturen kann neben der Erfassung von morphologischen Merkmalen auch die Durchführung von PCR sowie von anderen Methoden (z.B. MALDI-ToF) unter Verwendung von inaktiviertem Bakterienmaterial beinhalten.

Geben diagnostische Untersuchungen (Primärproben o. -kulturen) deutliche Hinweise auf das Vorhandensein von Bacillus anthracis (z.B. positives PCR-Signal zum Nachweis von Virulenzplasmid-DNA, MALDI-ToF mit entsprechender Referenzdatenbank), kann es sich um verdächtige Milzbranderreger handeln. Weiterführende Diagnostik, d.h. die endgültige Differenzierung (Ausschluss bzw. Bestätigung von Milzbranderregern) der angereicherten Bakterien mithilfe mikrobiologischer, biochemischer und molekularbiologischer Techniken (sofern es sich nicht um inaktiviertes Material handelt) sowie der diagnostische Tierversuch sind in der Schutzstufe 3 nach Nr. 5.4.2 TRBA 100 durchzuführen.

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