Wie oft müssen Laborkittel desinfiziert und gewaschen werden?
Dr. Alexander Heinick
Benutzte Laborkittel müssen regelmäßig gewaschen werden. Doch müssen sie vor dem Waschen immer desinfiziert werden?
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Laut § 9 BioStoffV („Allgemeine Schutzmaßnahmen“) müssen bei allen Tätigkeiten mit Biostoffen die allgemeinen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Der Arbeitgeber hat u.a. dafür zu sorgen, dass vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten vorhanden sind. Arbeitskleidung muss regelmäßig und bei Bedarf gewechselt und gereinigt werden. Informationen zum Tragen, Verwenden und Ablegen persönlicher Schutzausrüstung einschließlich Schutzkleidung müssen in der Betriebsanweisung enthalten sein (§14 Abs. 1 Nr. 2c BioStoffV). Doch wie oft muss Schutzkleidung, wie z.B. Laborkittel, gereinigt und desinfiziert werden? Die TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ fordert bereits ab Schutzstufe 1, dass im Schutzstufenbereich Laborkittel getragen werden. Benutzte Laborkittel sind dabei getrennt von Straßenkleidung aufzubewahren. Bei offensichtlich kontaminierten Schutzkitteln (z.B. kontaminiert mit Bakteriensuspension) sollte eine sofortige Desinfektion und Reinigung vorgenommen werden. Kittel sollten, bevor sie in einer haushaltsüblichen Trommelwaschmaschine gewaschen werden, immer erst autoklaviert werden. Hierbei sollte man darauf achten, dass die Kittel für das Autoklavieren auch geeignet sind. Eine weitere Möglichkeit ist die professionelle Wäschedesinfektion in kontinuierlichen oder diskontinuierlichen professionellen Trommelwaschmaschinen (siehe auch „Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren“), bei der die Kittel vorher nicht autoklaviert werden müssen, da die Desinfektion in der Maschine selbst stattfindet. Wie sieht es jedoch aus, wenn die Kittel länger getragen wurden, aber keine Kontamination bekannt oder zu sehen ist? Müssen solche Kittel auch vor der Reinigung in Waschmaschinen grundsätzlich autoklaviert werden oder nicht? Hierzu steht in der BioStoffV und der TRBA 100 nichts. Man könnte jedoch aus der Tatsache, dass laut TRBA 100 benutzte Laborkittel getrennt von Straßenkleidung aufzubewahren sind, ableiten, dass benutzte Kittel grundsätzlich als potenziell kontaminiert oder infektiös angesehen werden sollten. Tatsächlich könnten Kontaminationen auch unwissentlich erfolgen (Verschleppung) und unentdeckt bleiben. Offensichtlich kontaminierte Laborkittel sollten grundsätzlich vor der Reinigung autoklaviert werden. Im Allgemeinen sollten getragene Laborkittel regelmäßig gewaschen werden (meist alle 7-14 Tage) und es sollte hierzu Hinweise in der Betriebsanweisung geben.