Wie vorgehen, bei Biostoffen mit sensibilisierenden und toxischen Wirkungen?

Dr. Alexander Heinick

Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Welche Rolle spielen Biostoffe mit sensibilisierenden und toxischen Wirkungen?

Laut der TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien“ können Biostoffe mit sensibilisierenden oder toxischen Wirkungen eine Rolle spielen …

  • in Forschungslaboren mit entsprechenden Untersuchungsschwerpunkten (z.B. aufgrund der in gramnegativen Bakterien vorkommenden Endotoxine).
  • in Umweltuntersuchungslaboren (z.B. Biostoffe in Wasser- und Bodenproben)
  • bei der mikrobiologischen Qualitätssicherung (z.B. in der Lebensmittelindustrie)

Besitzen Biostoffe der Risikogruppe 1 sensibilisierende oder toxische Wirkungen, sind zusätzlich zu den allgemeinen Hygienemaßnahmen der Schutzstufe 1 weitere geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die der Minimierung oder Verhinderung des Kontakts zu Biostoffen und/oder der Entstehung von Bioaerosolen dienen, wie z.B. die Nutzung einer mikrobiologischen Sicherheitswerkbank (z.B. zum Schutz vor luftgetragenen Schimmelpilzen).

In der Schutzstufe 2 kann davon ausgegangen werden, dass durch die Umsetzung der geforderten baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen das Freiwerden von biologischen Arbeitsstoffen mit sensibilisierenden, toxischen und sonstigen die Gesundheit schädigenden Wirkungen ausreichend minimiert wird (hier ist eine mikrobiologische Sicherheitswerkbank der Klasse II obligatorisch).

Es sollte beachtet werden, dass nach erfolgter Inaktivierung von Biostoffen mit sensibilisierenden oder toxischen Wirkungen in der Regel das sensibilisierende oder toxische Potenzial erhalten bleiben kann. Deshalb sind in diesem Fall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch nach der Inaktivierung der Biostoffe die entsprechenden Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Sensibilisierende und toxische Wirkungen der Biostoffe sind vom Infektionsrisiko unabhängig und werden bei der Einstufung in Risikogruppen nicht berücksichtigt. Sie können aber für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber relevant sein. Die TRBA für Organismen enthalten in den Einstufungslisten oft spezifische Hinweise hierzu.

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