Zahl der Anfragen im Bundestag zu gentechnischen Verfahren nimmt zu

Dr. Petra Kauch

Bundesregierung beantwortet Anfragen zu gentechnischen Verfahren mit Hilfe des Ergebnisses einer Analyse des Julius-Kühn-Instituts.

Seit November 2020 hat es sowohl durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als auch durch die FDP-Fraktion Anfragen zu gentechnischen Verfahren gegeben, die die Bundesregierung beantwortet hat. Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betraf die neuen gentechnischen Verfahren (NGT), zu denen die Bundesregierung das Ergebnis einer Analyse des Julius-Kühn-Instituts herangezogen hat. Dieses hat mitgeteilt, dass sich das Crispr-System gegenüber anderen Systemen durchgesetzt habe, wovon derzeit 40 Systeme bekannt seien. Dort werde der Bedarf für Arbeiten über die Auswirkungen dieser Techniken auf molekularer Ebene deutlich, was die Entwicklung von Analysemethoden zu Gesundheits- und Umweltauswirkungen sowie Risikobewertungsmethoden einschließe (Antwort der Bundesregierung 19/24246). Die Anfrage der FDP-Fraktion betraf den Stand der Umsetzung der Empfehlungen und Forderungen des Deutschen Ethikrats im Hinblick auf verbindliche Standards für Keimbahneingriffe durch gentechnische Verfahren. Darauf hat die Bundesregierung geantwortet, innovative Gentechnikverfahren böten große Chancen für Fortschritte in der Medizin, wobei ein breiter Konsens unter Forschern bestehe, dass klinische Anwendungen zur vererblichen Veränderung der menschlichen Keimbahn bis auf Weiteres keine vertretbare Option darstellten (Antwort der Bundesregierung 19/25507).

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