Ab März 2021 - Was ändert sich für den S1-Tierhaltungsbereich mit der neuen GenTSV?
Dr. Annabel Höpfner
Es müssen Desinfektionsmittel für ungewolltes Austreten von GVO vorgehalten werden.
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Wir halten noch einmal fest: Seit März 2021 ist die neue GenTSV in Kraft. Was ändert sich bei den organisatorischen Maßnahmen in S1-Tierhaltungsbereichen? Es konnte bereits festgestellt werden, dass die Novellierung der GenTSV in vielen Bereichen zu einer Vereinheitlichung sowohl in Verbindung mit der BioStoffV als auch in den einzelnen Arbeitsbereichen untereinander geführt hat. In Anlehnung an den Laborbereich findet sich nun also auch für die Tierhaltung (Anlage 4 zu § 16, Abs. I. b, GenTSV) der Hinweis, dass die Tierräume sauber und ordentlich zu halten sind. Dies geht mit der Vorgabe einher, dass in den Tierräumen nur benötigtes Material sowie Geräte vorhanden sein sollen. Alles, was nicht unmittelbar notwendig ist, muss außerhalb der Tierräume entsprechend gelagert werden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass scharfe und spitze Gegenstände, wie beispielsweise Kanülen, nur zu verwenden sind, wenn dies unbedingt notwendig ist. In diesem Fall sind sichere Entsorgungsbehältnisse zu verwenden, um das Verletzungsrisiko und damit auch das Kontaminationsrisiko für das Personal weitgehend zu minimieren. Für den Fall, dass gentechnisch veränderte Mikroorganismen austreten, sind entsprechende Desinfektionsmittel sowie Material zum Aufwischen bereit zu halten, um den ungewollten Austrag von GVO aus der gentechnischen Anlage zu verhindern. Hier gelten die Vorgaben des erstellten Hygieneplans, der auch Maßnahmen eines solchen Kontaminationsfalls enthalten muss. Auch aus diesem Grunde ist dem Personal der Hygieneplan neben der Betriebsanweisung und dem Hautschutzplan an geeigneter Stelle zugänglich zu machen. Es bietet sich im Fall des Hygieneplans an, diesen tabellarisch anzufertigen, um eine bessere Übersichtlichkeit zu schaffen. Idealerweise hängt er im Waschbecken oder Eingangsbereich. Eine Veränderung der Vorschriften findet sich auch im Umgang mit Ungeziefer. Während bislang nur vorgeschrieben war, dass ein Ungeziefer-Befall unverzüglich zu bekämpfen ist, wird nun gefordert, dass bereits präventiv dem Befall von Ungeziefer vorgebeugt wird.