Die Unterweisung – ein Erklärvideo der AGCT zur Vermeidung von Bußgeldern

Dr. Petra Kauch

Für die Unterweisung ist der/die Projektleiter*in verantwortlich. Seit der GenTSV 2019 ist bei Fehlern ein Bußgeld denkbar. Was ist also zu tun?

Bedingt durch eine Änderung bei den Bußgeldvorschriften in der GenTSV sehen wir uns veranlasst, die Projektleiter*innen darüber zu informieren, dass „die nicht, nicht richtige, nicht vollständige und nicht in der vorgeschriebenen Weise oder rechtzeitig vorgenommene Unterweisung“ bußgeldbewehrt ist. Damit ist nach der Begründung zur GenTSV erstmals ein Tatbestand eingeführt worden, der auch an den/die PL adressiert werden kann, so zumindest nach der Begründung des Verordnungsgebers.

Zur Vermeidung von Bußgeldern sind deshalb einige Formalien in die Dokumente zur Unterweisung aufzunehmen, über die wir hiermit informieren. Die AGCT hat dazu ein Erklärvideo zur Unterweisung erstellt, welches im Fazit auch Anregungen für die Änderung der Unterweisungsvordrucke enthält. Prüfen Sie, ob Sie etwas zu veranlassen haben!

Empfehlungen für Ihre Anlage:

Die AGCT empfiehlt deshalb zusammenfassend zum einen die Überprüfung der Unterweisungsinhalte auf Vollständigkeit anhand des Videos. Außerdem empfehlen wir die Überprüfung des Dokumentes, mit dem die Mitarbeitenden die Unterweisung durch Unterschrift bestätigen. Gerne stellen wir Ihnen dazu ein erstelltes Muster gegen eine einmalige Gebühr zur Verfügung.

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