Sicherheitswerkbänke in der gentechnischen Anlage – Klasse 2 Sicherheitswerkbänke
Dr. Christian Klein
Aus welchem Grund verwendet man vornehmlich Klasse 2 Werkbänke im gentechnischen Zellkulturlabor?
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Im AGCT-Gentechnik.report 03/2023 vom 31.03.2023 wurde die Funktionsweise der Klasse 1 Mikrobiellen-Sicherheitswerkbank (MSW) vorgestellt. Experimentierende Personen werden bei der Verwendung solcher Werkbänke zwar vor der Exposition mit potentiell gesundheitsgefährdenden Biostoffen geschützt, jedoch ist ein steriles Arbeiten mit biologischem Material unter diesen Sicherheitswerkbänken durch die von außen herangeführte und direkt in den Arbeitsbereich gelenkte Luftströmung nicht gewährleistet.
Die Klasse 2 MSW hingegen gewährleistet neben dem Personenschutz zusätzlich die Möglichkeit des sterilen Arbeitens. Im gentechnischen bzw. molekularbiologischen S1 Labor ist diese Eigenschaft der Hauptgrund für den Einsatz von Klasse 2 MSW, denn Sterilität ist insbesondere bei der Kultivierung von Zelllinien unabdingbar. Der Personenschutz ist zwar bei Arbeiten mit als nicht gesundheitsschädlich anzusehenden Biostoffen (Risikogruppe 1 bzw. Sicherheitsstufe 1) sekundär, schon ab Sicherheitsstufe 2 ist dann auch die Kombination von Personenschutz und sterilem Arbeitsbereich unverzichtbar.
Das Experimentiergut wird in Klasse 2 MSW auf zweierlei Weise vor Kontaminationen geschützt. Zum einen – und im Unterscheid zur Klasse 1 MSW – wird die in die Arbeitsfläche geleitete Luftströmung zunächst durch einen ersten HEPA-Filter (high-efficiency particulate absorbing) geleitet und ist somit steril.
Die Strömung ist zudem innerhalb der Werkbank von oben nach unten gerichtet und turbulenzarm. Die Strömung sollte möglichst laminar sein; die Luftströmungsebenen vermischen sich im Idealfall also nicht. Dadurch ergibt sich im Arbeits- und Experimentierbereich die Situation, dass auch ebendort entstehende Biostoff Aerosole nicht so leicht vertikal – also auf benachbartes Experimentiergut – übertragen werden können, sondern nach unten und durch einen zweiten HEPA-Filter nach Außen geführt werden.
Der Personenschutz wird bei der Klasse 2 MSW also durch diesen von oben nach unten gerichteten, laminaren „Luftvorhang“ hergestellt. Daher ist es bei Klasse 2 MSW also auch im Sinne des Personenschutzes besonders wichtig, dass die Luftströmung in der Werkbank durch möglichst wenige Gegenstände gestört, also verwirbelt wird. Nur die notwendigsten Materialien im Arbeitsbereich zu lagern, ist somit beim Arbeiten unter der Klasse 2 MSW besonders wichtig. Und, da die Erzeugung des laminaren Luftstrom auch technisch anspruchsvoll ist, sollte eine engmaschige technische Prüfung umgesetzt werden. Dabei setzt die Mindestanforderungen zur Prüfung von MSW in § 8 Abs. 6 BioStoffV fest. Dort ist ausgeführt, dass der Arbeitgeber die Funktion der technischen Schutzmaßnahmen – wie den MSW – regelmäßig und deren Wirksamkeit mindestens jedes zweite Jahr zu überprüfen hat. Eine äquivalente Festlegung in der Gentechnikgesetzgebung dazu gibt es nicht.