Streptococcus salivarius als Spender- oder Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten

Dr. Joachim Kremerskothen

Neue Stellungnahme der ZKBS zur Risikobewertung von Streptococcus salivarius als Spender- oder Empfängerorganismus veröffentlicht.

Streptococcus salivarius gehört zu den Milchsäurebakterien, die Vertreter der Spezies sind Gram-positive, fakultativ anaerobe, unbewegliche, Katalase-negative und nicht-sporenbildende Kokken. Das Bakterium gehört zu den Erstbesiedlern bzw. Kommensalen der Mundschleimhaut und ist eine der dominierenden Arten des Biofilms auf der Oberseite der Zunge. Neben dem Mundraum kann S. salivarius auch die oberen Atemwege, den Darm und selten auch weitere Organe besiedeln. S. salivarius kommt hauptsächlich beim Menschen vor, konnte jedoch auch in der Mundhöhle von Schimpansen und bei Milchkühen nachgewiesen werden.

S. salivarius ist fakultativ pathogen und kann beim Menschen, besonders bei immunsupprimierten Personen, endogene oder nosokomiale Infektionen verursachen. Die Übertragung von S. salivarius erfolgt über Tröpfcheninfektionen oder im Umfeld ärztlicher Maßnahmen (z. B. nach Wirbelsäuleneingriffen oder Zahnbehandlungen). Spezifische Pathogenitätsfaktoren wurden bisher nicht bei S. salivarius identifiziert. Jedoch weisen die Genome von verschiedenen Isolaten Gene für unterschiedliche Antibiotikaresistenzen auf. Da einige dieser Isolate auch Träger von mobilen genetischen Elementen sind, deutet dies auf eine potentielle Übertragbarkeit der Antibiotika-Resistenzgene durch horizontalen Gentransfer hin. Viele S. salivarius-Stämme kodieren auf großen extrachromosomalen DNA-Molekülen, sog. Megaplasmiden, Bacteriocine, welche als antibiotisch wirkende Proteine gegen artähnliche Bakterien gerichtet sind. Zurzeit werden zwei Bacteriocin-produzierende Stämme, S. salivarius K12 und M18, als probiotisches Nahrungsergänzungsmittel gewerblich vertrieben. Für beide Stämme existieren keine Hinweise auf eine Pathogenität und der Verzehr gilt für den Menschen als unbedenklich.

Auch die S. salivarius-Stämme 24SMB und DB-B5 wurden in klinischen Studien auf ihre Eignung als Probiotika hin untersucht. In zuvor durchgeführten Sicherheitsanalysen konnten in diesen beiden S. salivarius Stämmen ebenfalls keine Virulenz- oder Antibiotikaresistenzgene nachgewiesen werden. In den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 466 „Einstufung von Prokaryoten (Bacteria und Archaea)“ wird S. salivarius der Risikogruppe 2 mit der Kennzeichnung „TA“ („langjährig sicher in der technischen Anwendung) zugeordnet, wobei sich die Kennzeichnung „TA“ auf die S. salivarius-Stämme K12 und M18 bezieht. Die ZKBS stuft die S. salivarius-Stämme K12, M18, 24SMB und DB-B5 nach § 5 Absatz 1 GenTSV i. V. m. den Kriterien in Anlage 1 GenTSV als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten in die Risikogruppe 1 ein. Alle übrigen S. salivarius-Stämme und – Isolatewerden der Risikogruppe 2 zugeordnet. In der Begründung heißt es, dass S. salivarius ubiquitär verbreitet ist und natürlicherweise hauptsächlich im Mundraum des Menschen vorkommt. Die S. salivarius-Stämme K12, M18, 24SMB und DB-B5 sind gut charakterisiert und es gibt keine Hinweise auf ein Gefährdungspotential für Mensch, Tier und Umwelt. Für andere S. salivarius-Stämme kann ein geringes Gefährdungspotential für Mensch und Tier nicht ausgeschlossen werden. Die aktuelle ZKBS Stellungnahme zu S. salivarius kann unter dem Aktenzeichen Az. 45241.0229 abgerufen werden.

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