UPDATE – Überarbeitete Hilfestellung für Gefährdungsbeurteilungen im LaborDas Merkblatt T 034 „Gefährdungsbeurteilung im Labor“ wurde aktualisiert und hilft bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Von Dr. Tino Köster 28.4.2025

Die Pflicht des Arbeitgebers, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und zu dokumentieren, ergibt sich aus §§ 5 und 6 ArbSchG und den nachgeordneten Arbeitsschutzverordnungen. Ein vielfach geäußerter Wunsch für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und Belastungen der Tätigkeiten der Beschäftigten einschließlich der notwendigen Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen im Labor ist der nach einer systematischen Hilfestellung. Eine solche liefert das auf 95 Seiten umfangreich überarbeitete Merkblatt T 034 „Gefährdungsbeurteilung im Labor“ (DGUV Information 213-855). Das Merkblatt spiegelt die jüngsten rechtlichen Standards und Änderungen wider und bietet eine praxisorientierte Unterstützung für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Der Gefahrenkatalog beschreibt typische Laborgefahren und Schutzmaßnahmen und verweist auf die geltenden Vorschriften und technischen Regeln. Als wesentliche Grundlage dienen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 526 „Laboratorien“ und die DGUV Information 213-850 „Laborrichtlinien“. Besonders hilfreich sind die anschauliche Bebilderung von Beispielen, die tabellarische Auflistung von Gefährdungsfaktoren samt möglicher Schutzmaßnahmen sowie das umfangreiche Literaturverzeichnis, in dem auf verbindliche Rechtsnormen sowie relevante DGUV Informationen, Merkblätter, Industrienormen und weitere hilfreiche Quellen verwiesen wird. Hier finden sich auch Verweise auf Informationsquellen zu speziellen Gefahren und Schutzmaßnahmen, die in Einzelfällen erforderlich sind. Ergänzend zum Merkblatt T 034 können auch die Merkblätter A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“, A 016 „Gefährdungsbeurteilung – 7 Schritte zum Ziel“ (beide auch in englischer Sprache verfügbar) und T 032 „Laborabzüge“ (DGUV Information 213-875) als weitere Hilfsmittel für die Gefährdungsbeurteilung im Labor hinzugezogen werden. Alle Merkblätter finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) und/oder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).