Was sind eigentlich dual use-Organismen?
Dr. Petra Kauch
So manch einer hat bereits vom dual use Potenzial von Organismen gehört, weiß dieses aber nicht genau einzuordnen.
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Der Begriff dual use bedeutet doppelter Verwendungszweck. Er findet u.a. in der TRBA 200 im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Fachkunde nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) ausdrücklich Erwähnung. Dort ist geregelt, dass bei Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 2 mit einem möglichen doppelten Verwendungszweck (dual use) Aspekte der biologischen Sicherheit (Biosecurity) zu berücksichtigen sind, einschließlich der Verhinderung von Verlust und Missbrauch der Biostoffe. Dabei ist der Anhang II BioStoffV, in dem auf die Verordnung (EU) Nr. 2021/821 verwiesen wird, zu beachten. Die Verordnung (EU) Nr. 2021/821 gilt übrigens in den Mitgliedstaaten als Verordnung unmittelbar, also auch direkt im Labor. Für Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3 und 4 mit einem doppelten Verwendungszweck wird zusätzlich auf das Positionspapier des ABAS “Biosecurity aus Sicht des Arbeitsschutzes – Bewertung der Schnittstellen“ verwiesen. Zusätzlich wird gefordert, dass sich die Fachkunde bei der Verwendung derartiger dual use Biostoffe auf spezifische Kenntnisse für die Beurteilung ihrer Eigenschaften und auf die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen beziehen muss. Im Anhang II zur TRBA 200 werden Kriterien zur Bewertung von Forschungsarbeiten genannt. Dazu zählen u.a.
−Virulenzsteigerung −Erhöhung der Übertragbarkeit −Tenazitätserhöhung −Verstärkung der Resistenz −Biowaffenfähigkeit −Veränderung des Wirtsspektrums −Erhöhung der Anfälligkeit von Wirtsorganismen −Synthese neuer Pathogene −Herabsetzung therapeutischer Maßnahmen −Umgehung von Nachweismethoden
Will man konkret wissen, welche Biostoffe denn tatsächlich dual use sind, hilft nur ein Blick in die Verordnung (EU) Nr. 2021/821 und dort in den A Teil III (S. 134 pdf-Version). Dort sind unter der Kategorie 1C Werkstoffe und Materialien, genau 1C351, Biostoffe unter dem Begriff human- und tierpathogene Erreger sowie Toxine aufgenommen. Es wird dort differenziert nach Viren, Bakterien, Toxinen und Pilzen, wobei 1C353 auch genetische Elemente oder GVO aufgenommen sind. Unter 1C354 sind zusätzlich die pflanzenpathogenen Erreger aufgeführt. Für die eigenen Organismen ist ein Blick in die Liste lohnenswert.