Wie kontrolliere ich effektiv Inaktivierungsprozesse in Autoklaven?
Dr. Tino Köster
Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) veröffentlicht eine technische Empfehlung zur Prozessvalidierung von Abfallinaktivierungsprozessen in Autoklaven.
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Sowohl die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) als auch die Biostoffverordnung (BioStoffV) verlangen Abfälle je nach Gefährdungspotential vor der endgültigen Entsorgung vorzugsweise mittels physikalischer Inaktivierungsverfahren zu behandeln. Gemäß GenTSV werden diese Anforderungen in der Regel durch die thermische Inaktivierung bei 121 °C bzw. 134 °C für 20 Minuten erfüllt. Problematisch wird es, wenn es um die Inaktivierung von Mikroorganismen in heterogenen Laborabfällen (z.B. Zentrifugenröhrchen oder Spritzen) oder besonderen Matrices (z.B. Kadavern) geht. Hierfür sind die Programme der Autoklaven anzupassen, zu optimieren und die Inaktivierungsprozesse mittels thermoelektrischer Nachweise oder Bioindikatoren zu validieren.
Für die Prozessvalidierung sollten laut ABAS nicht infektiöse „Worst-Case-Beladungen“ verwendet werden, um zu prüfen, ob die o.g. Anforderungen an eine erfolgreiche Inaktivierung schwierige Positionen erreichen. Dabei sollten die Verpackungen die Dampfdurchdringung nicht behindern und Mischbeladungen aus festen und flüssigen Abfällen vermieden werden. Ist das Autoklavieren geschlossener Behälter unumgänglich, muss sichergestellt werden, dass die Inaktivierungstemperatur innerhalb dieser erreicht wird. Der ABAS empfiehlt zudem, die thermoelektrische Validierung in Autoklaven mit weniger als 800 l Kammervolumen an mindestens sechs und in solchen mit mehr als 800 l an mindestens zehn Messstellen durchzuführen. Um die notwendige Haltezeit nachweisen zu können, gilt es die Prozessparameter aufzuzeichnen und zu dokumentieren.
Bei der Inaktivierung flüssiger Abfälle muss die „Worst-Case-Beladung“ die maximale Anzahl der größten einzelnen Flüssigkeitsmengen simulieren und die Messung im Zentrum der jeweiligen Gefäße erfolgen. Um einen direkten Vergleich zwischen Autoklav und z.B. dem Datenlogger zu ermöglichen, sollte auch das Referenzgebinde mit einem Thermofühler präpariert werden. In allen Fällen ist das Behältermaterial mit der schlechtesten Wärmeleitfähigkeit (z.B. Plastik) als Referenz zu verwenden.
Bei der Inaktivierung von Feststoffen muss sichergestellt werden, dass Lufteinschlüsse durch das fraktionierte Vorvakuumverfahren entfernt und die Messeinrichtungen bzw. Bioindikatoren an kritischen Stellen im Zentrum der Beladung platziert werden.
Sowohl bei flüssigen als auch festen Abfällen sollte der Nachweis der Inaktivierungstemperatur in drei Wiederholungen reproduzierbar sein. Eine erneute Validierung wird regelmäßig empfohlen und ist notwendig, wenn sich die Beladung ändert oder verfahrenstechnische Änderungen am Autoklaven durchgeführt wurden.
Die Technische Empfehlung des ABAS finden Sie hier.