Desinfektionsmittel und chemische Risiken in gentechnischen Laboren
Dr. Tino Köster
Desinfektion schützt vor biologischen Risiken, kann aber selbst chemische Gefährdungen in gentechnischen Laboren verursachen.
Share
Desinfektion ist in gentechnischen Laboren unverzichtbar, etwa bei Arbeitsflächen, Sicherheitswerkbänken, Geräten oder kontaminierten Materialien. Neben der biologischen Wirksamkeit müssen jedoch auch chemische Risiken berücksichtigt werden. Die DGUV Information 207-206 „Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst“ weist ausdrücklich darauf hin, dass Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln auch in biologischen Laboratorien relevant sind und eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung erfordern.
Bei der Auswahl geeigneter Mittel zählen daher nicht nur Wirkspektrum, Konzentration und Einwirkzeit, sondern auch Arbeits- und Brandschutz. Besonders alkoholische Präparate können bei der Flächendesinfektion Brand- und Explosionsgefahren verursachen und sollten deshalb für größere Wischdesinfektionen vermieden werden. Eine Anwendung auf Kleinstflächen kann im begründeten Fall nötig sein, muss aber entsprechend bewertet werden (s. AGCT-Gentechnik.report 08/2023).
Grundsätzlich ist die Wischdesinfektion der Sprühdesinfektion vorzuziehen, da beim Versprühen Wirkstoffe eingeatmet werden können. Sprühdesinfektion sollte nur schwer zugänglichen Bereichen vorbehalten bleiben. Bei hautreizenden oder sensibilisierenden Präparaten sind geeignete Chemikalienschutzhandschuhe, Hautschutzmaßnahmen und Unterweisungen erforderlich. Auch grobe organische Verunreinigungen sollten möglichst vorab entfernt und gesondert desinfiziert werden, da sie die Wirksamkeit vieler Präparate beeinträchtigen können.
Desinfektion im gentechnischen Labor ist somit immer eine Abwägung zwischen Biosafety, Wirksamkeit und Gefahrstoffschutz.