DIN EN 12469 definiert neuen Standard für biologische Sicherheitswerkbänke

Dr. Tino Köster

Die neue DIN EN 12469 definiert höhere Anforderungen an Sicherheit, Prüfung und Dokumentation biologischer Sicherheitswerkbänke.

Mit der neuen DIN EN 12469 wird der aktuelle Stand der Technik für biologische Sicherheitswerkbänke (BSW) grundlegend neu gefasst. Nach fast 25 Jahren wurde die Norm umfassend überarbeitet und erstmals klar in fünf Teile gegliedert.

  • Teil 1 beschreibt Klassen und grundlegende Anforderungen an biologische Sicherheitswerkbänke,
  • Teil 2 regelt spezifische Anforderungen an BSW der Klasse II,
  • Teil 3 und Teil 4 betreffen die Klassen I und III, während Teil 5 Installation, Inbetriebnahme und Routineprüfung behandelt.

Die Anforderungen für BSW der Klasse II (Teil 2) sowie die übergeordneten Teile 1 und 5 sind im Mai 2026 veröffentlicht worden. Die Teile 3 und 4 für BSW der Klassen I und III folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Eine zentrale Anforderung ist die höhere Robustheit der Geräte im realen Laborbetrieb, die Herstellende nachweisen müssen. Künftig müssen Sicherheitswerkbänke im Rahmen der Typprüfung ihre Schutzfunktionen nicht nur am optimalen Betriebspunkt, sondern auch an sog. Provokationspunkten nachweisen. Hierbei wird geprüft, ob Personen-, Produkt- und Verschleppungsschutz auch bei Strömungsabweichungen von ±20 % zuverlässig erhalten bleiben. Überdies müssen alle Schutzfunktionen mikrobiologisch nachgewiesen werden.

Auch für Betreibende ergeben sich wichtige Änderungen. Die Norm präzisiert die Anforderungen an Installation, Inbetriebnahme und Routineprüfung einer BSW. Dies umfasst Hinweise und Empfehlungen zur Platzierung (z. B. Laufwege, Türen) und zum Anschluss an bzw. zur Kopplung mit der Lüftungstechnik (z. B. RLT-Anlagen). Besonders relevant ist die mindestens jährlich durchzuführende Wartung. Die Visualisierung der Luftströmung ist künftig nicht nur bei Typprüfung und Inbetriebnahme, sondern ausdrücklich auch im Rahmen der regelmäßigen Wartung verpflichtend. Zugleich wird die Dokumentation deutlich gestärkt. Ein verbindliches Geräte-Logbuch soll Prüfungen, Wartungen, Störungen, Alarme, Reparaturen und Änderungen nachvollziehbar erfassen. 
Die aktuell veröffentlichten Teile der neuen DIN EN 12469 liegen uns vor. Welche Auswirkungen die Neuerungen für bestehende BSW haben, beleuchten wir in kommenden Ausgaben des AGCT-Gentechnik.reports.

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