Gilt für Betriebsanweisungen ein einheitlicher Farbcode?
Dr. Tino Köster
Damit Betriebsanweisungen wirken, sollten sie klar strukturiert, einheitlich gestaltet und leicht verständlich sein.
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Die in einer Gefährdungsbeurteilung identifizierten Gefahren und notwendigen Schutzmaßnahmen werden in Betriebsanweisungen zusammengefasst und den Beschäftigten zugänglich gemacht. Um eine hohe Wirksamkeit zu erzielen, sollten Betriebsanweisungen präzise formuliert und leicht verständlich sein. Dabei geben weder der Gesetzgeber noch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verbindliche Farbcodes für Betriebsanweisungen vor. Allerdings wird eine einheitliche Farbgestaltung zur besseren Übersichtlichkeit empfohlen.
Die DGUV Information 211-010 „Sicherheit durch Betriebsanweisungen“ empfiehlt beispielsweise, Betriebsanweisungen
- für die Bedienung von Maschinen oder für Arbeitsverfahren einheitlich in „Blau“,
- für Gefahrstoffe in „Orange“ und
- zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstung in „Grün“
zu gestalten. Für einen guten Wiedererkennungseffekt durch einheitliche Gestaltung schlägt die DGUV Information 213-016 „Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung“ alternativ vor,
- einen rotfarbenen Rahmen für Gefahrstoff-Betriebsanweisungen und
- einen grünen Rahmen für Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung
- die Rahmenfarbe „Gelb“ beispielhaft für die Musterbetriebsanweisung eines spezifischen Biostoffs
zu benutzen.
Empfehlungen zur einheitlichen Gestaltung von Betriebsanweisungen innerhalb einer Betriebsstätte finden sich auch in Kapitel 3.1 der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 „Betriebsanweisungen und Informationen der Beschäftigten“. Hier heißt es, dass durch eine logische und übersichtliche Darstellung die Akzeptanz und Verständlichkeit gefördert werden kann. Ebenfalls wird mit Verweis auf die Arbeitsstättenregel (ASR) A1.3 hervorgehoben, dass visuelle Hilfsmittel wie Piktogramme und vertraute Sicherheitssymbole (z.B. Gebots-, Verbots- und Warnzeichen) dabei helfen können, komplexe Sachverhalte zu verdeutlichen.
Diverse Musterbetriebsanweisungen für Laboratorien finden Sie auch auf der Homepage der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI).