Künstlich oder lackiert – Wann werden Fingernägel im Labor zur Gefahr?

Dr. Tino Köster

Im Labor sind kurze, natürliche Nägel kein Detail, sondern die Basis für wirksame Händehygiene und sicheren Handschutz.

Im Labor ist die Händehygiene ein zentraler Baustein der organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen. Vorgaben dazu finden sich in der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“. Das Regelwerk macht deutlich, dass Fingernägel und alles, was an Händen und Unterarmen getragen wird, die Wirksamkeit von Händedesinfektion und das sichere Tragen von Schutzhandschuhen beeinflussen können. 

Bereits ab Schutzstufe 1 wird in den organisatorischen Schutzmaßnahmen festgehalten, dass bei Tätigkeiten, die eine Händedesinfektion erfordern, nichts an Händen und Unterarmen getragen werden darf und Fingernägel kurzgeschnitten sein müssen. In den persönlichen Schutzmaßnahmen wird diese Anforderung weiter konkretisiert: Bei der Verwendung von Schutzhandschuhen müssen kurzgeschnittene Fingernägel mit den Fingerkuppen abschließen. Ferner sind künstliche und gegelte Fingernägel unzulässig. Das verringert das Risiko, dass Handschuhe beschädigt werden oder dass sich Mikroorganismen in schwer zugänglichen Bereichen ansammeln.

Beim Thema Nagellack ist die Bewertung differenzierter. Ab Schutzstufe 2 ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, ob auf Nagellack verzichtet werden muss, da dieser den Erfolg der Händedesinfektion gefährden kann. Diesbezüglich nimmt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) in ihrer Empfehlung „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“  Stellung und lehnt Nagellack aufgrund zunehmender Keimbesiedlung mit zunehmender Tragedauer ab. Künstliche bzw. gegelte Nägel werden als unzulässig eingestuft, da sie die Keimdichte erhöhen, die Händehygiene beeinträchtigen, Handschuhe häufiger perforieren und als Quelle nosokomialer Infektionen beschrieben wurden. 

Auch die TRBA 250 bestätigt diese Linie: Bei hygienischer Händedesinfektion dürfen u.a. künstliche Fingernägel nicht getragen werden, die Nägel sind kurz und rund zu schneiden und sollen die Fingerkuppe nicht überragen.

Unter dem Strich gilt im Labor: Künstliche/gegelte Nägel sind tabu, lackierte Nägel können je nach Risiko eingeschränkt oder untersagt sein, entscheidend ist immer die sichere, wirksame Händehygiene.

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