Leitplanken für Tablets & Co im Labor
Dr. Tino Köster
Dokumentieren statt kontaminieren – Regelungen zur Nutzung von Geräten mit Touchscreen im molekularbiologischen Alltag
Share
Mobilgeräte mit Touchscreens wie z.B. Tablets und Smartphones sind im Labor nützlich, zugleich bergen sie Risiken. Sie erleichtern digitale Dokumentation, Protokollzugriff und Kommunikation, können aber Kontaminationen verschleppen, ablenken und in Einzelfällen sogar Zündquellen darstellen. Bisher basierten diesbezügliche Einschränkungen meist auf den geltenden Regelwerken zur Laborsicherheit und Hygiene und mussten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen in der Betriebsanweisung berücksichtigt werden.
Die neue Version der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 100 vom 19.11.2025 (AGCT-Gentechnik.report 11/2025) berücksichtigt nun explizit Einschränkungen in der Nutzung von Mobilgeräten in den allgemeinen Schutzmaßnahmen für die Schutzstufen 1-4 und konkretisiert: „Mobilgeräte und Zubehör z.B. Laptop, Smartphone, Kopfhörer außerhalb der betrieblichen Notwendigkeit dürfen nicht im Arbeitsbereich abgelegt oder mit Schutzhandschuhen benutzt werden. Betrieblich notwendige Mobilgeräte verbleiben i.d.R. im Schutzstufenbereich. Deren Nutzung einschließlich Reinigung und Desinfektion ist im Hygieneplan zu regeln.“
Ein zentraler organisatorischer Ansatz für die „saubere“ Nutzung derartiger Mobilgeräte (insb. mit Touchscreen) kann eine klare Trennung von Experimentierbereich und Dokumentationszone im Sinne der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sein (Kapitel 6.2.1.1., DGUV-Information 213-850). Demnach hat es sich bewährt, in Laboren abgetrennte Zonen für Auswerte- und Schreibarbeiten einzurichten, in denen keine Arbeiten mit biologischen oder chemischen Stoffen stattfinden. Offiziell gehören diese Zonen zur Laborfläche und stehen im unmittelbaren Kontext mit den Arbeitsflächen und Arbeitsabläufen im Labor, sind jedoch baulich, z.B. durch eine Glasfront mit Tür, von diesen getrennt. Darüber hinaus gilt es, die Beschäftigten für die Problematik und die Gefahren zu sensibilisieren, um Gewohnheitsschleifen und unbewusste Muster, insbesondere bei der Nutzung privater Smartphones, zu erkennen, sofern diese im Labor genutzt werden dürfen.
Hinweis: Bereits im AGCT-Gentechnik.report 10/2025 haben über Einschränkungen bei der Nutzung von Kopfhörern im Labor berichtet. Diese werden in der TRBA 100 nun explizit berücksichtigt (s.o.).