Neue DGUV Vorschrift 2 für Arbeitgeber seit 1. Januar 2026 gültig!

Dr. Alexander Heinick

Welche neuen Anforderungen werden an Arbeitgeber und Betriebsärzte*innen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit gestellt?

In der neuen Vorschrift 2 (100-002 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 2 | DGUV Publikationen wird die Biostoffexposition intensiver betrachtet, was unwillkürlich zu einer erhöhten Betreuungsintensität führt. Was hat sich in der neuen Vorschrift geändert?

Bisher gab es starre grund- und betriebsspezifische Einsatzzeiten für Betriebsärzte*innen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die aber nun flexibilisiert werden und sich künftig an die tatsächliche Gefährdung am Arbeitsplatz, vor allem bei Tätigkeiten mit Biostoffen oder mit besonderen Risiken, orientieren.

Nachweise, wie arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung risikobasiert erfolgt, werden relevanter, wozu auch die Nachvollziehbarkeit für Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften gehört. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen dabei enger zusammenarbeiten und Betriebe müssen Verantwortlichkeiten konkret festlegen und dokumentieren.

Durch die neuen Vorschriften rücken gerade Biostoffexpositionen stärker in den Blickpunkt. Dies führt dazu, dass die Betreuungslogistik und die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden müssen. Dabei müssen Biostoffarbeitsplätze neu bewertet werden, um abzuschätzen, in welche Betreuungsgruppe sie zukünftig fallen. Bei der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung müssen die TRBA stärker eingebunden werden. Die neuen Anforderungen machen auch eine neue systematische Dokumentation von Impfungen, Expositionen und Vorsorgeunterlagen erforderlich.

Die einzelnen Arbeitsplätze, an denen mit Biostoffen gearbeitet wird, sollten aufgrund der neuen DGUV Vorschrift 2 vom Arbeitgeber neu bewertet werden, wobei u.a. auch die neue TRBA 100 für Labore als Handlungshilfe herangezogen werden sollte. Die Neubewertung kann u.a. zu einer erhöhten Betreuungsintensität von Arbeiten führen und eine neue systematische Dokumentation von Gefährdungen sowie Impfungen notwendig machen.

Back to blog

More articles in the AGCT Genetic Engineering report