Prüfung von Laborzentrifugen – Wann und wie oft?

Dr. Tino Köster

Laborzentrifugen sicher zu betreiben heißt, diese regelmäßigen Funktions- und Sicherheitschecks zu unterziehen.

Prüfungen an Arbeitsmitteln wie Laborzentrifugen sind Bestandteil der Pflichten des Arbeitgebers nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfung sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV festzulegen. 

Der Schwerpunkt der Prüfung von Zentrifugen vor der Erstinbetriebnahme liegt auf ordnungsgemäßer Aufstellung, Einhaltung der Herstellerangaben zur bestimmungsmäßigen Verwendung, Vollständigkeit der Unterlagen (u.a. CE-Konformitätserklärung, Betriebsanleitung, Wartungs- und Prüfanleitungen) sowie der Funktionsprüfung von Schutz- und Notbefehlseinrichtungen (z.B. Not-Halt). 

Wiederkehrende Prüfungen sind erforderlich, weil Zentrifugen bspw. schädigenden Einflüssen wie Schwingungen, Korrosion, Abrasion oder längeren Stillstandzeiten ausgesetzt sind. Hierbei ist die Prüffrist so zu wählen, dass ein sicherer Betrieb bis zur nächsten Prüfung gewährleistet ist. Zu den grundlegenden Kriterien für die Festlegung von Prüffristen gehören die Einsatzbedingungen (z.B. Art und Häufigkeit der Benutzung), Herstellerhinweise, Schädigungsmechanismen und Erfahrungen mit Störungen sowie die Häufung von Mängeln an vergleichbaren Zentrifugen. Als praxisnahe Empfehlung gilt, dass Laborzentrifugen mindestens alle zwei Jahre im Betriebszustand zu überprüfen sind. 

Komplexer sind die Anforderungen an die Fachkunde der zur Prüfung befähigten Person. Dies hängt maßgeblich von der Komplexität der jeweiligen Zentrifuge ab (z.B. Tischzentrifuge vs. Ultra-Zentrifuge). Grundsätzlich schließt die erforderliche Fachkunde Kenntnisse über die zu prüfende Zentrifuge, der technischen Ausrüstung, der Funktionsweise von Schutz- und Sicherheitsfunktionen sowie der Handhabung von erforderlichen Prüf- und Messgeräten ein. 

Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren und müssen mindestens Art, Umfang und Ergebnisse der Prüfung sowie Name des/der Prüfer*in enthalten. Ein detaillierte Übersicht über die Anforderungen zum sicheren Betrieb und der Prüfung von kraftbetriebenen Zentrifugen finden Sie in der Publikation Fachbereich AKTUELL FBRCI-025 „Zentrifugen – Begriffe, Gefährdungen Prüfungen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Tipp: In Tabelle 2 der Broschüre finden Sie eine hilfreiche, tabellarische Übersicht über die wesentlichen Teile und den Prüfumfang von Laborzentrifugen. 

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