Sicher im Notfall - Anforderungen an Ersthelfer in Laboratorien

Dr. Tino Köster

Ersthelfer im Labor müssen nicht nur vorhanden sein, sondern auch regelmäßig geschult werden.

In Laboratorien muss die Erste-Hilfe so organisiert sein, dass bei Unfällen jederzeit schnell geschulte Hilfe verfügbar ist. Die DGUV Vorschrift 1 legt Mindestzahlen für Ersthelfer fest: Sind regelmäßig 2 bis 20 Versicherte anwesend, muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Bei mehr als 20 Anwesenden sind es je nach Betriebsart prozentuale Anteile, in sonstigen Betrieben typischerweise 10 % der anwesenden Versicherten. Für Hochschulen nennt die Vorschrift 10 % der Versicherten. Von diesen Zahlen darf im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger abgewichen werden, wenn Organisation und Gefährdungslage das zulassen. 

Entscheidend ist außerdem die Qualifikation: Als Ersthelfer dürfen nur Personen eingesetzt werden, die bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle ausgebildet wurden oder die über eine sanitäts-/rettungsdienstliche Ausbildung bzw. eine abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsberuf verfügen. Damit die Handlungssicherheit erhalten bleibt, sind Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre fortzubilden. Bei Personen aus Rettungsdienst oder Gesundheitswesen gilt dies als erfüllt, wenn sie regelmäßig vergleichbare Fortbildungen besuchen oder in ihrer Tätigkeit wiederkehrend Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen. Die entsprechenden Nachweise muss der Unternehmer einsehen und vorhalten. 

Gerade im Labor kommt ein Punkt hinzu: Wenn aufgrund der Tätigkeiten – etwa beim Umgang mit Gefahrstoffen – Unfälle zu erwarten sind, die Sofortmaßnahmen erfordern, die nicht Bestandteil der allgemeinen Ersthelfer-Ausbildung sind, muss der Unternehmer eine zusätzliche Aus- und Fortbildung organisieren. Praktisch heißt das, Ersthelfer sollten die laborspezifische Alarm- und Rettungskette kennen, die Standorte von Augenduschen/Notduschen und Erste-Hilfe-Mitteln sicher beherrschen sowie das Vorgehen bei typischen Laborereignissen (z. B. Kontamination, Verätzung, Inhalation) anhand der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung trainieren. 

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