UPDATE – Neue RKI-Liste anerkannter Desinfektionsmittel und -verfahren

Dr. Tino Köster

Wichtige Streichungen und neue Verfahren – Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht eine aktualisierte Liste anerkannter Desinfektionsmittel und - verfahren

Mit der 18. Ausgabe der RKI-Liste vom 27.01.2026 hat das Robert-Koch-Institut (RKI) die nach § 18 IfSG maßgebliche Zusammenstellung anerkannter Desinfektionsmittel und -verfahren zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen gegenüber der 17. Ausgabe vom 31.10.2017 fortgeschrieben und präzisiert. Damit entfällt auch der bis dato notwendige Abgleich mit dem separat veröffentlichten Nachtrag zur 17. Ausgabe vom 25.03.2022 (s. AGCT-Gentechnik.report 03/2024 ).

Besonders wichtig für die Anwendung sind die präzisierten Definitionen für die Anwendungsbereiche. In Ausgabe 18 wird bei Wirkungsbereich A für Mittel der hygienischen Händedesinfektion klargestellt, dass hier die Wirkung gegen Bakterien inkl. Mykobakterien und Hefen gemeint ist. Bei Wirkungsbereich B wird ergänzt, dass B zwar „viruzid“ entspricht, bei Flächendesinfektionsmitteln jedoch dem Wirkungsbereich „viruzid PLUS“ zugeordnet wird. Schließlich gibt es auch konkrete fachliche Anpassungen bei den Verfahren: „Verbrennen“ ist in Ausgabe 18 mit den Wirkungsbereichen ABCD gekennzeichnet, in Ausgabe 17 noch mit ABC

Neu und praxisrelevant ist außerdem, dass die Neuausgabe explizit die Abschnitte „Änderungen“ sowie eine Liste der „aufgrund der Mitteilung des Herstellers bzw. Antragstellers nicht mehr aufgeführten Desinfektionsmittel bzw. -verfahren“ führt. Dort werden z.B. ein neuer Vertreiber oder ein geänderter Produktname nachvollziehbar ausgewiesen. Zugleich werden konkrete Streichungen transparent gemacht, etwa Flächendesinfektionsmittel wie Incidin PLUS/rapid oder verschiedene chemothermische Wäschedesinfektionsverfahren. So entfallen bspw. das chlorbasierte, chemothermische Trixon-Desinfektionswaschverfahren oder Dampfdesinfektionsverfahren wie das „System REP“ oder das „System Ringeisen“. Dementgegen werden Dampfströmungsverfahren in speziellen Apparaturen durch das „System Christof“ und spezielle Verfahren durch das „System Neuweiler / Remondis“ ergänzt.

Fazit für gentechnische Anlagen:

Wer in Genlaboren laut Bescheid nur RKI-gelistete Mittel einsetzen darf, sollte spätestens jetzt einen Blick in die neue Ausgabe werfen und seine Desinfektionsmittel im Labor überprüfen.

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