Vorsicht bei Dewargefäßen aus Glas!
Dr. Tino Köster
Oberflächenbeschädigungen des Glases von Dewargefäßen sind unbedingt zu vermeiden!
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Dewargefäße aus Glas werden im Labor vor allem zur Lagerung und Handhabung von kryogenen Flüssigkeiten verwendet. Sie dienen der thermischen Isolation und bestehen aus doppelwandigem Glas mit innenseitiger Silberbeschichtung, um den Wärmeaustausch mit der Umgebung zu minimieren. Zu den häufigsten Anwendungen gehört die Aufbewahrung von flüssigem Stickstoff (LN2). Bei der Verwendung gläserner Dewargefäße in Kombination mit LN2 sind besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, da sowohl das Material Glas als auch LN2 Risiken bergen.
Einige Maßnahmen werden im Kapitel „Tiefkühlung“ (5.2.10) der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 526 „Laboratorien“ konkretisiert. Demnach müssen zugelassene Dewargefäße aus Glas mit einem Schutzmantel ausgerüstet oder auf andere Weise gegen die Folgen einer Implosion gesichert sein. Diese dürfen nur in trockenem und sauberem Zustand mit tiefkalten verflüssigten Gasen gefüllt werden. Keinesfalls dürfen verkratzte Dewargefäße verwendet werden. Auch die Verweilzeit von LN2 in offenen Dewargefäßen ist zu begrenzen.
Vor dem Einsatz eines gläsernen Dewargefäßes ist dieses also unbedingt auf Oberflächenbeschädigungen (z.B. Kratzer, Risse oder Anschlagstellen) zu prüfen, da bei thermischer oder mechanischer Beanspruchung das Gefäß implodieren kann. Keinesfalls sollten gläserne Dewargefäße zusammen mit harten und/oder kantigen Werkzeugen, wie z.B. Schöpflöffeln aus Metall, verwendet werden. Hierbei besteht die erhöhte Gefahr eines Hineinfallens oder Anstoßens und folglich die Beschädigung und Implosion des Glaszylinders. Auch Dewargefäße, die mit Kohlensäure beschickt waren, neigen aufgrund von Kratzern leicht zu Implosionen. Besondere Vorsicht ist auch beim Anheben, Transportieren und Absetzen von Dewargefäßen aus Glas geboten. Einige Hersteller empfehlen für den innerbetrieblichen Transport des befüllten Dewargefäßes, aus Sicherheitsgründen einen Aufzug zu verwenden, um die Stolpergefahr auf Treppen zu minimieren. Dies gilt aufgrund der Erstickungsgefahr ausschließlich für den unbegleiteten Transport im Fahrkorb. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist explizit darauf hin, dass der Transport von flüssigem Stickstoff in Personenaufzügen ohne Begleitung zu erfolgen hat (DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“). Wird der Behälter mit einem Deckel verschlossen, ist darauf zu achten, dass ein freies (nicht zugefrorenes) Entgasungsloch vorhanden ist, damit sich kein Überdruck im Behälter bilden kann.
ACHTUNG: Die Verwendung von flüssigem Sauerstoff oder flüssiger Luft zur Tiefkühlung ist im Labor nicht zulässig. Auch sind gläserne Standard-Dewargefäße nicht für den Einsatz von flüssigem und gasförmigem Helium geeignet.