Welche Vorgaben gibt es für Körpernotduschen in Laboren?

Dr. Alexander Heinick

Zur Dekontamination und Löschung von Personenbränden sind Körpernotduschen im Labor erforderlich. Wie sind diese zu überprüfen?

Normalerweise findet man in jedem Labor, in dem mit Biostoffen oder gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gearbeitet wird, auch Körpernotduschen. Diese dienen jedoch primär der schnellen Erste-Hilfe-Versorgung z.B. bei Kontakt mit Gefahrstoffen (z.B. Säuren), oder bei Unfällen mit Feuer. Gemeint sind hier also nicht Personen- oder Desinfektionsduschen, die in gentechnischen Laboren der Sicherheitsstufe 3 bzw. 4 nach der GenTSV gefordert sind. Im Gegensatz zu den Vorgaben für Einrichtungen zum Spülen der Augen gibt es weder in der BioStoffV bzw. der TRBA 100 „Schutzmaßahmen für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien“, noch in der GenTSV irgendwelche Vorgaben zu diesen Körpernotduschen. Auch wenn Körpernotduschen damit im allgemeinen Arbeitsschutz (Arbeitgeberpflicht) und nicht direkt in der BioStoffV oder der GenTSV angesiedelt sind, obliegt es häufig dem Labor- oder Projektleiter diese Einrichtungen zu überprüfen. Wo findet man Vorgaben zu Körpernotduschen?

Angaben zu Körpernotduschen findet man in den Grundlagen und Handlungshilfen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter Ziffer 6.6. Sie sollen möglichst mit Trinkwasserqualität gespeist sein, am Ausgang installiert sein und alle Körperzonen überfluten können (mind. 30 L Wasser/Minute). Ziel ist eine ausreichende und genügend schnelle Dekontamination und Löschung von Personenbränden.

Das Stellteil des schnell öffnenden Ventils muss leicht erreichbar angebracht sein und darf sich nicht selbsttätig schließen. Ketten zum Öffnen des Ventils sind nicht erlaubt. Von jedem Ort des Labors sollte eine Körpernotdusche innerhalb von höchstens 5 Sekunden erreichbar sein. Die Lage ist vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung abhängig. Wegen der Gefahr der Verkeimung ist eine Temperierung des Wassers oberhalb der Raumtemperatur nicht geeignet und es sollte nicht längere Zeit in den Zuführungsleitungen stagnieren. Der Standort muss durch das Rettungszeichen „Notdusche“ gekennzeichnet sein. 
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Körpernotduschen mindestens einmal im Monat durch eine beauftragte Person auf Funktionsfähigkeit geprüft werden (Volumenstrom, Bild der Wasserverteilung des Kopfes, Qualität des Wassers durch Inaugenscheinnahme). Hierbei wird die Leichtgängigkeit des Betätigungshebels geprüft und durch den entstehenden Wasserwechsel lassen sich Verunreinigungen und Verkeimungen der Wasserleitung vermeiden. 
Hilfreich für diese Überprüfung ist eine große Wanne mit entsprechenden Markierungen (Liter) sowie eine Stoppuhr, als auch ein langes HT- oder KG-Abwasserrohr vom Baumarkt, das verhindert, dass das Wasser der Notdusche bei der Prüfung aus großer Höhe unkontrolliert auf den Boden neben die platzierte Wanne spritzt. Zudem sollten die Ergebnisse der Messung dokumentiert werden. 

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