Erfolgskontrolle nach elektronischer Unterweisung – Aber wie?
Dr. Tino Köster
Das Format von Erfolgskontrollen nach elektronischer Unterweisung ist nicht vorgegeben.
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Seit dem 01. März 2021 sind Unterweisungen mittels elektronischer Kommunikationsmittel im S1 Bereich zulässig und werden in vielen Laboren durchgeführt. Worauf hierbei zu achten ist und welche Fallstricke sich daraus ergeben können, wurde bereits im AGCT-Gentechnik.report 10/2023 vom 30.10.2023 und im AGCT-Gentechnik.report 02/2021 vom 26.02.2021 thematisiert. Zwingend zu beachten ist jedoch, dass im Fall einer elektronischen Unterweisung eine Erfolgskontrolle (Klausur) notwendig ist (§ 17 Abs. 4 S. 4 GenTSV). Allerdings ergeben sich aus der GenTSV keine formalen Vorgaben, welche Form eine solche Kontrolle aufweisen sollte. In der täglichen Labor- und Unterweisungspraxis haben sich mittlerweile acht bis zehn Multiple-Choice-Fragen mit je drei Antwortmöglichkeiten zu den wichtigsten Inhalten einer Unterweisung (Bescheidlage, arbeitsplatz- und anlagenbezogene Inhalte, Dokumentation etc.) bewährt. Die Erfolgsquote richtiger Antworten sollte bei mindestens 50 % liegen. Meine Empfehlung ist, ruhig etwas strenger zu sein und mindestens 75 % richtige Antworten einzufordern. Denn Laborsicherheit ist insbesondere in Universitäten und bei Studierenden eine noch immer und oft unterschätzte Thematik. Lassen Sie sich ferner versichern, dass die Fragen eigenständig und ohne fremde Hilfe beantwortet wurden. Natürlich darf auch das unterschriebene Unterweisungsformular mit Verweis auf das elektronische Kommunikationsmittel und den wichtigsten Inhalten ihrer Unterweisung nicht fehlen.
Tipp: Sie möchten eine Erfolgskontrolle im pdf-Format mit interaktiven Markierfeldern bzw. Kontrollkästchen erstellen? Leider ermöglichen viele Microsoft Office Versionen keinen funktionierenden Export dieser Elemente in pdf-Dokumente. Abhilfe bietet das frei verfügbare OpenOffice Paket.