Behältnisse für den innerbetrieblichen Transport
Dr. Petra Kauch
Dicht geschlossen, gegen Bruch geschützt, desinfizierbar und entsprechend gekennzeichnete Behälter – eindeutig, oder?
Share
Die Formulierung, die in den Anlagen 2-4 zur GenTSV für den innerbetrieblichen Transport benutzt wird (z. B. Anlage 2 zu § 14 A. I. b. Ziff. 9 für S1 Labore, Anlage 3 zu § 15 II. b. Ziff. 4 für S1 für Gewächshäuser oder Anlage 4 zu § 16 II. b. Ziff. 16 für S1 Tierhaltungen) scheint auf ersten Blick eindeutig. Sie ist mit der Änderung der GenTSV 2019 angepasst worden (vgl. dazu AGCT-Gentechnik.report v. 31.07.2020). Aber was bedeutet dicht geschlossen, gegen Bruch geschützt, desinfizierbar und entsprechend gekennzeichnet? Und was ist ein Behälter? Macht die Art der gentechnischen Anlage möglicherweise einen Unterschied? Was ist mit Abfall? Und, wieso ist die Formulierung unterschiedlich („dürfen nur“ oder „sollen“)? Wir gehen dem auf den Grund:
Eine gesetzliche Definition dieser Begriffskombinationen kennt weder das Gentechnikgesetz (GenTG) noch die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV).
Auch eine Anleihe in der BioStoffV hilft nicht weiter.
Die TRBA 100 sieht in Nr. 5.3 eine abweichende Formulierung vor, nämlich geschlossenen, formstabilen, bruchsicheren, flüssigkeitsdichten und von außen desinfizierbaren Gefäßen, die dauerhaft beschriftbar beziehungsweise etikettierbar sind. Die Gefäße dürfen sich durch äußere Einwirkungen nicht versehentlich öffnen lassen, was damit auch nicht weiterhilft. Lediglich der Begriff geschlossen ist identisch, aber eben nicht dicht geschlossen und wo ist der Unterschied zwischen Behältern und Gefäßen?
Also hilft nur eine Auslegung! Fangen wir vorne an: heute „Behälter“.
Ein Behälter ist jeder Gegenstand, der etwas aufnehmen, lagern oder transportieren kann. Er ist der Oberbegriff für alles, was etwas „enthält“. Der Begriff ist weiter und oft technisch ausgelegt. Beispiele sind Tank, Fass, Container, Mülltonne, Druckbehälter und Transportbox. Auch ein Sack oder Beutel reicht, ein Müllsack ist nur dann ausreichend, wenn er die weiter geforderten Eigenschaften hat, etwa dicht verscheißt ist.
Demgegenüber ist der Begriff Gefäß enger gefasst, als spezieller Behälter, er ist meist kleiner und für Flüssigkeiten oder Substanzen. Der Begriff wird meist im Labor, Haushalt oder medizinischen Bereich verwandt. Beispiele: Becherglas, Kolben, Flasche, Schale. Gefäß ist also eine Unterkategorie von Behältern.
Im nächsten AGCT-Gentechnik.report geht es dann um „dicht geschlossen“.