UPDATE – Anpassung der Risikobewertung von Phytopathogenen
Dr. Tino Köster
Die ZKBS passt die etablierten Einstufungskriterien für phytopathogene Mikroorganismen an geänderte gesetzliche Grundlagen an.
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In der jüngsten Stellungnahme der ZKBS wurden die Kriterien zur Risikobewertung und Einstufung von phytopathogenen Mikroorganismen als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten überarbeitet und an die aktuelle gesetzliche Grundlage angepasst. Bereits im AGCT-Gentechnik.report 10/2024 haben wir die 2007 definierten Kriterien zur Einstufung von phytopathogenen Mikroorganismen umfänglich erläutert.
Das etablierte Bewertungsraster samt den bestehenden Kriterien wurde in der aktuellen Stellungnahme nicht grundlegend geändert, sondern vollumfänglich übernommen und ergänzt. Neben phytopathogenen Bakterien, Pilzen und Pflanzenviren sind fortan Oomyceten und phytopathogene Viroide explizit für die Einstufung in Risikogruppen zu berücksichtigen. Mit Verweis auf das Merkblatt B 006 „Prokaryonten – Einstufung biologischer Arbeitsstoffe“ und die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 450 „Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe“ ist auch eine mögliche Toxinexpression in der Gefährdungsbeurteilung zu beachten. Ein zentraler Bestandteil der Neufassung ist eine Entscheidungsmatrix, die zur systematischen Visualisierung und Anwendung der Einstufungslogik dient. Diese erleichtert die strukturierte Anwendung der bestehenden Kriterien und ermöglicht eine schnelle Orientierung bei unterschiedlichen Organismenarten sowie eine konsistente Einstufung von Spender- und Empfängerorganismen.
Insbesondere weist die ZKBS für den Umgang mit phytopathogenen Mikroorganismen in der Neufassung auf die folgenden Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes mit seinen Verordnungen hin:
- Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschV)
- Verordnung (EU) 2019/2072 – Bedingungen für den Schutz vor Pflanzenschädlingen
- Verordnung (EU) 2016/2031 – Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen
Tiefergehende Informationen zur Einstufung maßnahmenrelevanter Phytopathogene sind im Anhang II der Verordnung (EU) 2019/2072 bzw. der Website des Julius-Kühn-Instituts zu finden.