Wann muss die Fachkunde nach Biostoffverordnung aktualisiert werden?

Dr. Alexander Heinick

Arbeitgeber können sich Hilfe von fachkundigen Personen holen. Aber wann müssen diese Ihre Fachkunde aktualisieren?

Im AGCT-Gentechnik.report vom 31.01.2024 „Wer gilt bei Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung als fachkundige Person?“ sind wir bereits auf die Anforderungen an die Fachkunde von Personen eingegangen, die für den Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilungen nach Biostoffverordnung (BioStoffV) erstellen. Es stellt sich die Frage, ob und in welchen Abständen diese erworbene Fachkunde aktualisiert werden muss.

In den allgemeinen Grundsätzen der Fachkundeanforderungen aus der TRBA 200 „Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung“ findet man zum Thema „Aktualisierung der Fachkunde“ nur, dass in den Schutzstufen 3 und 4 das Intervall für regelmäßige Fortbildungen so zu wählen ist, dass die Aktualität der Fachkunde gewährleistet wird. Hier werden mindestens alle 5 Jahre genannt. Für die Schutzstufen 1 und 2 wird dort diesbezüglich nichts weiter ausgeführt. Jedoch scheint es logisch, dass auch in diesen Schutzstufen das Intervall für regelmäßige Fortbildungen so ausgewählt werden sollte, dass die Aktualität der Fachkunde immer gewährleistet ist. In Absatz 5 wird beschrieben, dass es hierfür erforderlich ist, dass kontinuierlich die Fortentwicklung von Wissenschaft, Stand der Technik und Rechtsetzung zu verfolgen ist. Es ist auch sinnvoll regelmäßig (z.B. jährlich) zu überprüfen, ob es in den Bereichen, für die Kompetenzen vorhanden sein müssen, Änderungen gegeben hat. Werden Änderungen in diesen Bereichen identifiziert, müssen die entsprechenden Kompetenzen aktualisiert werden. Wahrscheinlich wird es hierzu auch erforderlich werden, die erworbene Fachkunde durch den Besuch geeigneter Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig aufzufrischen.

Die Fachkunde nach BioStoffV schließt auch Kompetenzen im Arbeitsschutz ein. Diese können durch spezifische Fortbildungsmaßnahmen erlangt werden, für die aber keine behördlich anerkannte Fortbildung vorgesehen ist. Deshalb hat der Arbeitgeber bzw. die fachkundige Person die Fortbildungsmaßnahmen so auszuwählen, dass die erforderlichen Aspekte regelmäßig aktualisiert werden.

Zur Erweiterung der Fachkunde bietet die AGCT Consulting GmbH die „AGCT Fachkundekurse nach BioStoffV“ an.

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